Petition zur Solidarität mit Jürgen Grässlin, Daniel Harich und Danuta Harich-Zandberg
Die Täter verurteilen statt die Enthüller verfolgen
Strafverfolgung gegen Enthüllungsautoren: Gegen Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Zandberg-Harrich ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft. Wir protestieren, weil ein solches Vorgehen investigative Journalisten einschüchtern und Whistleblower entmutigen soll.
In ihrem Dokumentarthriller „Meister des Todes“ und dem zugehörigen Enthüllungsbuch („Netzwerk des Todes“) belegen Jürgen Grässlin, Daniel Harrich und Danuta Zandberg-Harrich die illegalen Exporte von G36-Sturmgewehren durch die Firma Heckler & Koch nach Mexiko. Für ihre journalistische Leistung erhielten sie im April 2016 den Grimme-Preis.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Enthüller, wegen der Veröffentlichung von Dokumenten. Unglaublich, aber wahr: Daniel Harrich hatte der Staatsanwaltschaft zahlreiche Dokumente zur Verfügung gestellt, auf deren Basis die staatsanwaltschaftliche Klageschrift gegen Heckler & Koch verfasst werden konnte. Statt eines Dankes wird jetzt von der Staatsanwaltschaft gegen die Autoren des Buches „Netzwerk des Todes“ ermittelt.
Bereits 2010 hatte Jürgen Grässlin wegen dieser illegalen Rüstungsexporte Strafanzeige gegen die Herstellerfirma Heckler & Koch gestellt, gefolgt von einer Anzeige gegen die Bundesbehörden, die diese Waffenexporte genehmigten. Jetzt erst, am 18.Mai 2016, also rund sechs Jahre nach der Anzeige, verkündete die Staatsanwaltschaft, zumindest gegen fünf frühere Heckler & Koch-Mitarbeiter (darunter Peter Beyerle, früherer Präsident des Landgerichts in Rottweil, mit Zuständigkeit für Oberndorf /dem Sitz von Heckler & Koch) ein Hauptverfahren zu eröffnen: Sie hätten „gemeinschaftlich…, gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande … vorsätzlich Kriegswaffen ausgeführt“. Gegen die zuständigen Genehmigungsbehörden ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht: Es liege kein „hinreichender Anfangsverdacht“ vor.
Für die Aufnahme der Ermittlungen gegen Grasslin und andere hingegen, die den Skandal der „bandenmäßigen“ Rüstungsverkäufe aufdeckten, genügten der Staatsanwaltschaft drei Monate.
Diese unausgewogene Vorgehensweise stellt eine massive Bedrohung für investigativen Journalismus dar und bedeutet eine erhebliche Gefährdung von Whistleblowern.
Deshalb: Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Jürgen Grässlin u.a.