Erfolg im Verfahren um den Kriegsdienstverweigerer Ruslan Kotsaba vor dem Berufungsgericht im ukrainischen Iwano-Frankiwsk: Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung im Mai des Jahres wurde der Journalist und Blogger am 14. Juli 2016 unmittelbar im Gerichtssaal freigelassen.
Ruslan Kotsaba hatte im Januar 2015 in einer Videobotschaft an den Präsidenten der Ukraine seine Kriegsdienstverweigerung erklärt und auch andere dazu aufgerufen, am Krieg im Osten der Ukraine nicht teilzunehmen. Kurz darauf wurde er verhaftet und wegen Staatsverrats und Behinderung der Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine angeklagt. Ihm drohten bis zu 15 Jahre Haft. Das Gericht verurteilte ihn nach fast eineinhalbjähriger Prozessdauer entsprechend dem zweiten Anklagepunkt zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Das Berufungsgericht kassierte dieses Urteil und stellte das Verfahren ein.
Die DFG-VK betrachtet das Urteil vom 14. Juli als Erfolg der internationalen Solidaritätskampagne für Ruslan Kotsaba. Sie selbst hat sich mit vielfältigen Aktivitäten ihrer Landesverbände sowie einer Delegationsfahrt zu einem der Gerichtstermine an ihr beteiligt und in enger Abstimmung mit Connection e.V. eine Vortragsreise der Ehefrau Ruslan Kotsabas durch mehrere deutsche Städte organisiert. „Wir freuen uns mit Ruslan und seiner Familie und wünschen ihnen viel Erfolg für ihre Zukunftspläne“, fasst Cornelia Mannewitz, Bundesprecherin der DFG-VK, die ersten Reaktionen in ihrem Verband zusammen. „Gleichzeitig wissen wir, dass zahlreiche weitere Kriegsdienstverweigerer in ukrainischen Gefängnissen sitzen. Wir erwarten, dass von diesem Urteil eine Signalwirkung für ihre Prozesse ausgeht. Der Krieg im Osten der Ukraine muss beendet werden. Kriegsdienstverweigerung hat in der Ukraine noch nicht den juristischen Stellenwert, der ihr als Menschenrecht zukommt. Kriegsdienstverweigerer gehen daher ein hohes Risiko ein. Sie ergreifen aber ein geeignetes Mittel, das Ende dieses Krieges zu beschleunigen.“
Ruslan Kotsaba wird auf Entschädigung für seine Haftzeit klagen und dafür, wenn nötig, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Außerdem erwägt er die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen für seinen Prozess. Beruflich will er wieder als Journalist Fuß fassen und sich für Menschenrechte engagieren. Er und andere ukrainische Kriegsdienstverweigerer werden auf weitere Unterstützung durch die DFG-VK zählen können.
Hintergründe und Stellungnahmen zum Thema auf den Seiten von DFG-VK und Connection e.V. hier und hier.
Für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Cornelia Mannewitz, Bundessprecherin der DFG-VK, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gern zur Verfügung: mannewitz@dfg-vk.de
Stuttgart, 16. Juli 2016