Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München gestern den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen. Damit hat zum ersten Mal ein deutsches Strafgericht einen Freispruch ausdrücklich mit der EU-Richtlinie zum Whistleblowing begründet, die das Bundesjustizministerium bereits im Sommer des vergangenen Jahres hätte umsetzen müssen.
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Oberst der Bundeswehr erstattet Strafanzeige gegen Atomwaffengegner, darf aber vor Gericht nicht aussagen
Das Amtsgericht Cochem verhandelt am Montag, 29.02.2016, 09:00 Uhr (Ravenestr. 39, Cochem, Sitzungssaal 100), erneut über die Strafbarkeit von atomwaffenkritischen Flugblättern zum Geheimnisverrat.
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# Krauss-Maffei Wegmann in Angst vor Geheimnisverrat
# Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 14.2.2013
Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30,-Euro aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet „öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB“. Theisen hatte im Juli vor den Panzerschmieden Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München und Rheinmetall in Düsseldorf Flugblätter an die Angestellten verteilt, in denen diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzer-Deal aufgefordert wurden.