Mit einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München gestern den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) vom Vorwurf der Aufforderung zu Straftaten freigesprochen. Damit hat zum ersten Mal ein deutsches Strafgericht einen Freispruch ausdrücklich mit der EU-Richtlinie zum Whistleblowing begründet, die das Bundesjustizministerium bereits im Sommer des vergangenen Jahres hätte umsetzen müssen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Landgericht München stärkt Recht auf WhistleblowingWhistleblowing
Landgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum Whistleblowing
Staatsanwaltschaft Koblenz fordert die Verhängung einer Haftstrafe gegen Atomwaffengegner.
Das Landgericht Koblenz verhandelt am Dienstag, 12.07.2016, 13:30 Uhr (Karmeliterstraße 14, Koblenz, Sitzungssaal 49), über die Strafbarkeit eines atomwaffenkritischen Aufrufs zum Whistleblowing. Hintergrund dafür sind Flugblattaktionen des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) ist. Mit den Flugblättern hat er wiederholt Soldaten des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 (Büchel) dazu aufgefordert, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Aufrüstung jener Atomwaffen zu informieren, die auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Landgericht Koblenz entscheidet über einen atomwaffenkritischen Aufruf zum Whistleblowing