EU: Aufrüstung und Militarisierung – Tücken im Entwurf für den neuen EU-Reformvertrag – vormals EU-Verfassungsvertrag
von Martin Hantke und Tobias Pflüger (beide sind auch für die DFG-VK aktiven)
Seit 1. August 2004 arbeitet die EU-Rüstungsagentur. Mit einem Jahresbudget von 60 Millionen Euro ist sie verantwortlich für die Koordination von Rüstungsprojekten, für die Stärkung des EU-Rüstungssektors und die Etablierung eines gemeinsamen EU-Rüstungsmarkts. Mit Unterstützung von EU-Industriekommissar Günter Verheugen ist es ihr gelungen, 2007 erstmals einen Posten für Sicherheits- und Rüstungsforschung im EU-Haushalt zu etablieren und eine koordinierte Öffnung der einzelstaatlichen Rüstungsmärkte in Angriff zu nehmen.
Militarisierung der EU
Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab
Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“
Fakten zur Militarisierung der EU
Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).