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Militär- und Rüstungspolitik

06.11.2016

Rüstungskritiker im Klassenzimmer

Schülerinnen und Schüler einer Abi-Klasse setzten sich mit Jürgen Grässlins „Schwarzbuch Waffenhandel“ auseinander und diskutieren mit dem Rüstungskritiker in der Schule.

Buch: Schwarzbuch Waffenhandel

Landauf landab wird Jürgen Grässlin (Mitglied im DFG-VK-Bundessprecherkreises Ko-Sprecher von Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ zu Vorträgen und zu Lesungen seiner Bücher „Schwarzbuch Waffenhandel“ und „Netzwerk des Todes“ eingeladen. Das ist zwar nichts Neues, aber dennoch eine beflügelnde Information. Aber fast noch besser ist die Nachricht, dass das Schwarzbuch intensiv im Klassenzimmer genutzt wird. Denn die Schüler und Schülerinnen der Klasse 12 eines Beruflichen Gymnasiums in Bietigheim-Bissingen (einer Gemeinde in der Nähe von Stuttgart) setzten sich  mit Fragen zur Rüstungsindustrie und zu Rüstungsexporten auseinander und haben das Schwarzbuch in Teilen gelesen.

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Kategorie: Stoppt den Waffenhandel, Theorie & Praxis, Waffen & Rüstung Stichworte: Militär- und Rüstungspolitik, Stoppt den Waffenhandel, Waffenhandel, Waffenindustrie

28.03.2004

Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab

Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“

Fakten zur Militarisierung der EU

Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).

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Kategorie: Anti-Militarisierung, Militarisierung der EU Stichworte: Abschlussresolution, Für ein ziviles Europa, Militär- und Rüstungspolitik

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