Ein Diskussionspapier von Thomas Rödl (Stand 18.04.2013)
1. Pazifismus
Die DFG-VK definiert in ihrem Grundsatzprogramm den politischen Pazifismus:
Jeder Krieg ist ein Verbrechen…; wir verweigern alle Kriegsdienste…; wir wollen gewaltfreie Konfliktlösungen durchsetzen…
wir wollen die allgemeine und vollständige Abrüstung, die Abschaffung der Bundeswehr..
Frieden bedeutet die Verwirklichung von politischer, sozialer, und ökonomischer Gerechtigkeit…
und, was unsere Mittel betrifft, wir verzichten auf verletzende und tötende Gewalt…
„Aus der Überzeugung, dass sich Mittel und Ziel entsprechen müssen, verfolgt die DFG-VK ihre politischen Ziele ausschließlich mit gewaltfreien Mitteln; diese schließen die Verletzung und Tötung von Menschen aus und zielen auf die Konfliktlösung durch Dialog.“
Diese Aussage zur Gewalt erhebt keinen Universalitätsanspruch und erfordert keinen individuellen Gewaltverzicht, z.B. keinen Verzicht auf Notwehr.
„Der Pazifismus der DFG-VK verlangt dauerhaftes politisches Handeln mit dem Ziel, Bedingungen für eine Welt ohne Krieg und Unterdrückung zu schaffen. Das bedeutet:
* die öffentlichkeitswirksame Propagierung von Abrüstung mit dem Ziel der völligen Entmilitarisierung;
* die Förderung von antimilitaristischem Bewusstsein mit dem Ziel der völligen Ächtung des Soldatentums;
* die öffentliche Diskussion über die Aufgabe von Soldaten: Das Töten im Krieg;“
(Zitate aus dem Programm der DFG-VK)
Forderungen
Die Forderungen des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten 2012
1. „Straight 18″: Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden. Dies gilt unabhängig von der Funktion (auch nicht ohne Waffe!) und unabhängig davon ob es unfreiwillig oder „freiwillig“ geschieht. Auch dürfen unter 18-Jährige prinzipiell nicht für Armeen oder bewaffnete Gruppen geworben werden. Alle Kinder unter 18 Jahren müssen aus Armeen und bewaffneten Gruppen entlassen werden und bei ihrer Rückkehr ins zivile Leben unterstützt werden.
2. Bestrafung der Verantwortlichen: Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder rekrutieren, müssen öffentlich benannt und bestraft werden. Personen müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor nationalen Gerichten angeklagt werden. Staaten und bewaffnete Gruppen müssen öffentlich verurteilt werden (z. B. vom UN-Sicherheitsrat) und sanktioniert werden (wirtschaftliche Konsequenzen, Reiseverbote, Kontensperrungen.)