Sie haben das Buch „Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden“ verfasst und darin auszugsweise in Zitaten und partiellen Auszügen aus Dokumenten auf mögliche Straftaten von Vertretern des Waffenproduzenten und -exporteurs Heckler & Koch (H&K) in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundesausfuhramt (Bafa) hingewiesen.
Gegen die drei AutorInnen ermittelt gegenwärtig die Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß Paragraf 353d Strafgesetzbuch – gemeint ist die verbotene Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke. Der Straftatbestand sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Geprüft wird, ob noch andere Straftatbestände in Betracht kommen.