In Vicenza hatte am vergangenen Wochenende das Presidio Permante zu Aktionstagen gegen den Bau der US Militäreinrichtung am Flughafen Dal Molin aufgerufen. Ein Kurzbericht von Hanelore Tölke (Deutscher Friedensrat)
Nach Plänen der US Army sollen in der oberitalienischen Stadt zwei weitere Brigaden des 173rd Airebourne Combat Team stationiert werden. Bisher war das 173rd Airebourne Combat Team überall dabei war, wo die USA Kriege geführt haben, in Vietman, im Irak und in Afghanistan. Derzeit ist es in Vicenza, im Camp Ederle, in Schweinfurt und in Bamberg stationiert. Nach Plänen der US-Army wird es im Rahmen der Neuordnung der USA Armee komplett nach Vicenza verlegt. Zu diesem Zweck soll eine weitere Militäreinrichtung am Flughafen Dal Molin, direkt in der Stadt errichtet werden.
Anti-Militarisierung
Zur Gewöhnung: Inlandseinsätze der Bundeswehr nehmen zu
Ulla Jelpke im Friedensforum 5/2007
Beim G8-Gipfel hat die Bundesregierung ihre Entschlossenheit gezeigt, die Bundeswehr im Inland in Marsch zu setzen (vgl. Friedensforum 3/07). Was dort zu sehen war, war im wahrsten Sinn des Wortes nur der Gipfel. Inlandseinsätze haben in den letzten Jahren schleichend zugenommen, es gibt sogar ganz neue Einsatzkategorien.
Die Rechtslage scheint klar: In Friedenszeiten darf das Militär im Inneren nur zur Katastrophenhilfe oder zur Amtshilfe eingesetzt werden (Artikel 35 Grundgesetz). Heiligendamm hat allerdings gezeigt, dass die Bundesregierung den Begriff der Amtshilfe – den das Grundgesetz nicht näher erläutert – derart ausdehnt, dass sie damit den Rahmen der Verfassung sprengt.
„Kurzer Prozeß“ am AG Zittau – Befangener Richter schließt kurzerhand unbequeme Verteidiger von Verhandlung aus
Zittau/Dresden, den 16.12.2007. Am vergangenen Freitag, dem 14.12.07 ist in der Verhandlung gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter am
Amtsgericht Zittau völlig unerwartet ein Urteil gesprochen worden. Zuvor hatte der Richter die unbequem gewordenen Verteidiger regelrecht aus dem Weg geräumt und dem Angeklagten in der mehr einem Überraschungsangriff ähnelnden Verhandlung keinerlei Gelegenheit mehr gegeben, seine Verteidigung neu zu organisieren.
Der Bundeswehreinsatz in und um Heiligendamm: Ausnahmezustand im Hinterland des Globalen Zivilen Krieges
Markus Euskirchen
Die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Polizei ging anläßlich des G8-Gipfels so weit wie noch nie. Sie markiert jenseits vergangener Hochwasserkatastrophen, der Vogelgrippe auf Rügen oder diverser Vermisstensuchen einen weiteren Höhepunkt der Militarisierung Innerer Sicherheit. Insgesamt waren 2.100 SoldatInnen der Bundeswehr im Einsatz, darunter 1.000 Soldaten allein mit Sicherungsaufgaben in- und außerhalb militärischer Einrichtungen.
Prozeß gegen Totalverweigerer am AG Zittau unter martialischem Polizeiaufgebot
Pressemitteilung der TKDV-Initiative Dresden, c/o Jörg Eichler
Verhandlung unterbrochen – Vorsitzender erneut wegen Befangenheit abgelehnt
(Zittau/Dresden) Am heutigen Mittwoch ist die angesetzte Hauptverhandlung gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Andreas Reuter am Amtsgericht Zittau erneut ergebnislos unterbrochen worden. Nach etwa einstündiger Verhandlung vertagte der Vorsitzende die Verhandlung auf kommenden Freitag, den 14.12.07, 8.00 Uhr, Saal 201.
In der ersten Reihe des Saals 201 am Amtsgericht Zittau durften die Zuschauer, die den Prozeß gegen den 24jährigen Totalverweigerer mitverfolgen wollten, am heutigen Verhandlungstag nicht Platz nehmen. Nach einer Anordnung des zuständigen Vorsitzenden Ronsdorf war diese ausschließlich für die Polizei reserviert. Diese erschien mit sechs schwer bewaffneten Beamten, vier davon in schußsicherer Weste. Von einem der ca. 40 anwesenden Zuschauer nach der Rechtsgrundlage hierfür befragt, gab der Richter zur Antwort: „Es gibt eine, und wenn Sie sich nicht gleich nach hinten setzen, sind Sie als Erster raus!“
Totalverweigerer wegen Fahnenflucht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Presseinfo der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär:
Alexander Hense aus Neuenbürg bei Karlsruhe wurde heute vom Amtsgericht Pforzheim wegen Fahnenflucht die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus.
Der zum Juli 2007 einberufene Wehrpflichtige trat, wie er zuvor der Einberufungsbehörde mitteilte, den Wehrdienst nicht an. Er wurde der Truppe durch Feldjäger der Bundeswehr zugeführt. In der Bundeswehr verweigerte er konsequent alle Befehle zur Dienstaufnahme. Nach zweimaligem Arrest mit einer Gesamtdauer von 25 Tagen wurde er Ende Juli aus der Bundeswehr entlassen.