Presseinfo der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär:
Alexander Hense aus Neuenbürg bei Karlsruhe wurde heute vom Amtsgericht Pforzheim wegen Fahnenflucht die Auflage erteilt, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Gleichzeitig setzte das Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe für ein Jahr aus.
Der zum Juli 2007 einberufene Wehrpflichtige trat, wie er zuvor der Einberufungsbehörde mitteilte, den Wehrdienst nicht an. Er wurde der Truppe durch Feldjäger der Bundeswehr zugeführt. In der Bundeswehr verweigerte er konsequent alle Befehle zur Dienstaufnahme. Nach zweimaligem Arrest mit einer Gesamtdauer von 25 Tagen wurde er Ende Juli aus der Bundeswehr entlassen.
Anti-Militarisierung
Kriegsverrat ist Friedenstat
In der jungen welt zeigt Frank Brendle (auch DFG-VK Landesgeschäftsführer des LV Berlin-Brandenburg) den aktuellen Umgang mit dem Widestand im Militär der Nazis heute auf.
Wer nach Auffassung der Nazis »Feindbegünstigung« beging, gilt heute noch als vorbestraft. Führende Militärhistoriker fordern in einer neuen Studie die Rehabilitierung der im Faschismus Verurteilten
In den kommenden Monaten entscheidet der Bundestag, ob Wehrmachtssoldaten, die im Faschimus wegen Kriegsverrats verurteilt worden waren, endlich rehabilitiert werden. Auf dieses Delikt stand im Zweiten Weltkrieg, der vor 68 Jahren von Deutschland vom Zaun gebrochen wurde, ausnahmslos die Todesstrafe. Bis heute rangieren die »Täter« offiziell in der Kategorie »Verbrecher«. Eine Initiative der Linksfraktion will das ändern und stützt sich auf eine jetzt erschienene Studie der Militärhistoriker Wolfram Wette und Detlev Vogel aus Freiburg im Breisgau.
Die NATO in Afghanistan
Vom Nation Building zur globalen Aufstandsbekämpfung
Als die NATO im August 2003 das Kommando über die International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan übernahm, warnte die Friedens- und Antikriegsbewegung, dass die Allianz – und damit auch Deutschland – dort in einen umfassenden Guerillakrieg verwickelt werden würde. Und tatsächlich hat sich der Einsatz, der formal als „Stabilitätsexport“ zur „Friedenssicherung“ begann, inzwischen zu einer „aggressiven Aufstandsbekämpfungsoperation“ entwickelt, die immer alptraumhaftere Züge annimmt, wie es der ISAF-Kommandeur David Richards formuliert.
Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab
Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“
Fakten zur Militarisierung der EU
Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).
Peter Tobiassen: Das Verbot von Zwangs- und Pflichtdiensten – national und international
Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wird in dem in diesem Jahr zu wählenden Bundestag ein wichtiges Thema sein. Hochgehalten wird die Idee vor allem von denen, die – wie man so schön sagt – von keiner Sachkenntnis getrübt sind. Abzüglich Dienstausnahmen und Untaugliche müßten jedes Jahr mindestens 600.000 Dienstpflichtige als ungelernte und zum größten Teil unmotivierte Hilfsarbeiter im sozialen, Umwelt und Gesundheitsbereich untergebracht werden. Das bedeutet eine vielfache Belastung statt Entlastung für die Berufstätigen in diesen Bereichen. Mindestens 15 Milliarden Mark müßte der Bund aufwenden, um die Dienstpflichtigen in den Dienst zu bringen. Die Einführung einer Dienstpflicht hätte zur Folge
* die Verlängerung der Ausbildungszeit, die man gerade verkürzen möchte, und den späteren Berufseinstieg;
* die Erhöhung der Bundesausgaben in einer Zeit, in der Milliarden gespart werden müssen;
* die Abnahme der Attraktivität der Arbeit im sozialen und Gesundheitsbereich, in dem ausgebildete Kräfte dringend gesucht werden.
Wehrpflicht ohne Zukunft – in Zukunft ohne Wehrpflicht
Dieser Artikel von Peter Tobiassen und Stefan Philipp erschien als Titelgeschichte im DFG-VK-Magazin ZivilCourage, Nr. 2, März/April 2004
Peter Tobiassen ist Geschäftsführer der Zentralstelle KDV,
Stefan Philipp ist Chefredakteur der ZivilCourage.
Nicht mehr „ob“, sondern nur noch „wann“ die Wehrpflicht fällt, ist die Frage. Peter Struck hat bei der Vorstellung seiner neuesten Reformpläne für die Bundeswehr im Januar noch einmal ein klares Bekenntnis zur Wehrpflicht abgelegt. Aber: Die derzeit noch knapp 70.000 Wehrpflichtigen in seiner „neuen“ Bundeswehr werden aus den normalen Truppenteilen ausgegliedert und zu besondern Ausbildungseinheiten zusammengefasst. Militärisch spielen sie damit überhaupt keine Rolle mehr, sie kosten nur noch. Weil aber sogar für Militär und Kriegszwecke das Geld nicht einfach nur beliebig gedruckt werden kann, hat Struck sein Bekenntnis zur Wehrpflicht mit der Aussage verbunden, er habe keine Probleme damit, auch ohne sie auszukommen. Deshalb ist die offizielle Bundeswehrplanung so angelegt, dass spätestens zum Ende des Jahrzehnts auf die Wehrpflicht verzichtet werden kann. Spätestens.