Satzungsgemäß hat der DFG-VK-Bundesusschuss vom 23.-25. Oktober 2015 in die Jugendherberge Mannheim den 20. Bundeskongress der DFG-VK einberufen. Alle zwei Jahre beraten die Delegierten aus den Gruppen im höchsten beschlussfassenden Gremium der DFG-VK über die Weiterentwicklung des Verbandes. Ebenso werden der BundessprecherInnenkreis und weitere VertreterInnen der DFG-VK gewählt.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin DFG-VK-BundeskongressAbschlussresolution
Für eine zivile Verfassung Europas – Friedensbewegung lehnt diesen Verfassungsentwurf ab
Abschlussresolution der Konferenz „Für ein ziviles Europa“
Fakten zur Militarisierung der EU
Der Entwurf einer „Verfassung für Europa“ führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich „die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues „Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu „Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-210), also etwa im Hindukusch – ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: „Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat“ (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).