Die Zahl der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer ist seit Sommer 2024 sprunghaft angestiegen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft die örtlichen Staatsanwälte angeschrieben hatte. Etwa 300 Kriegsdienstverweigerer sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber, die – falls die Fälle vor Gericht landen und mit einer Verurteilung enden – zu einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren führen können. In den 89 Fällen, die 86 Personen betreffen und die bereits vor Gericht verhandelt wurden (in diesem Artikel aufgelistet), verhängten die Gerichte 9 Haftstrafen (nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis) und 11 Bewährungsstrafen. In 66 der 89 Verfahren vor Gericht dauern die Verhandlungen noch an.
30 October 2024 von Felix Corley, Forum 18
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in Strafsachen gegen rund 300 Kriegsdienstverweigerer, wobei die Zahl der Fälle seit Sommer 2024 stark zugenommen hat. In den 89 Fällen, die bereits vor Gericht verhandelt wurden, verhängten die Gerichte 9 Haftstrafen (nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis) und 11 Bewährungsstrafen. In 66 der 89 bekannten Fälle, die bereits vor Gericht verhandelt wurden, laufen die Verfahren noch. Eine vollständige Liste der 89 bekannten Fälle, die vor Gericht gekommen sind, finden Sie am Ende dieses Artikels.
Mehrere Beobachter haben den Anstieg neuer Strafverfahren auf ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die örtlichen Staatsanwälte vom Sommer 2024 zurückgeführt, in dem diese offenbar aufgefordert wurden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die örtlichen Gerichte Verweigerer aus Gewissensgründen freisprechen.
Nach dem Beginn der erneuten russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 verhängte die Ukraine das Kriegsrecht. Alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren wurden zur allgemeinen Mobilmachung einberufen und dürfen das Land nicht mehr verlassen. Das ukrainische Verteidigungsministerium besteht darauf, dass selbst der in Friedenszeiten erlaubte begrenzte Ersatzdienst in Kriegszeiten nicht existiert.
Kriegsdienstverweigerer können nach Artikel 336 des Strafgesetzbuches („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum sowie zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“) strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren.
Das Büro des parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsmann) Dmytro Lubinets antwortete nicht auf die Fragen von Forum 18, welche Maßnahmen es ergreifen wird in Bezug auf:
– die strafrechtliche Verurteilung derjenigen, die während des Kriegsrechts nicht im Militär dienen können;
– die Verabschiedung eines neuen Gesetzes oder einer Gesetzesänderung in der Ukraine, die es allen Verweigerern aus Gewissensgründen erlaubt, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, egal ob in Kriegs- oder Friedenszeiten.
Drei Klagen gegen die Verweigerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen während des Kriegsrechts wurden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Eine davon stammt von dem inhaftierten Siebenten-Tags-Adventisten und Kriegsdienstverweigerer Dmytro Zelinsky. Am 13. Juni wies der Oberste Gerichtshof in Kiew die letztmögliche Berufung gegen seine Verurteilung und Inhaftierung ab.
Das Verfassungsgericht begann am 23. Oktober mit der Prüfung von Zelinskys Anfechtung der Verfassungsmäßigkeit der Verweigerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung während des Kriegsrechts.
Beamte des Verteidigungsministeriums, des Staatlichen Dienstes für ethnische Politik und Gewissensfreiheit (DESS) und anderer staatlicher Stellen trafen sich am 10. Oktober zu einer geschlossenen Sitzung, um die Frage des Zivildienstes in Kriegszeiten zu erörtern. „Die Diskussion war ernsthaft, und das Verteidigungsministerium räumte ein, dass dies ein Thema ist, das viele Menschen betrifft“, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Person gegenüber Forum 18.
Forum 18 fragte Viktor Yelensky, den Leiter des DESS, nach den Fortschritten, die bei dem Treffen am 10. Oktober und anderswo im Hinblick auf die Einführung eines alternativen Zivildienstes, der allen jederzeit offen steht, erzielt wurden. „Ich bin trotz des enormen Drucks, den andere Aufgaben mit sich bringen, sehr mit diesem Thema beschäftigt“, sagte er gegenüber Forum 18. „Im Moment kann ich keine Fortschritte vermelden“.
Schwere Menschenrechtsverletzungen in der von Russland besetzten Ukraine
Auf dem gesamten von Russland illegal besetzten ukrainischen Territorium kommt es zu schwerwiegenden Verletzungen der Religions- und Glaubensfreiheit und anderer Menschenrechte. (https://www.forum18.org/archive.php?country=17)
Mehr als 500 ukrainische Strafverfahren gegen Verweigerer aus Gewissensgründen
Nach dem Beginn der erneuten russischen Invasion in der Ukraine im Februar 2022 verhängte die Ukraine das Kriegsrecht. Alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren wurden zur allgemeinen Mobilmachung einberufen und dürfen das Land nicht verlassen. Das ukrainische Verteidigungsministerium beharrt darauf, dass es in Kriegszeiten nicht einmal den in Friedenszeiten zulässigen begrenzten Ersatzdienst gibt. (https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2830)
Seit der Verhängung des Kriegsrechts im Februar 2022 hat die Staatsanwaltschaft mehr als 500 Verfahren gegen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einer besonderen Zeitspanne und zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einer besonderen Zeitspanne“) eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft hat 89 Strafverfahren gegen 86 Personen vor Gericht gebracht. Davon
– wurden 9 zu Haftstrafen verurteilt (1 wurde aufgehoben, 1 in eine Bewährungsstrafe umgewandelt);
– 11 wurden zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt;
– es gab 3 Freisprüche (wovon 1 bereits aufgehoben wurde, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte);
– und 66 Fälle sind – soweit bekannt – noch vor Gericht anhängig (siehe vollständige Liste unten).
Ein Verfahren (gegen einen Zeugen Jehovas) wurde im Dezember 2023 aus medizinischen Gründen eingestellt. (https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2906)
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln in etwa 300 Strafverfahren gegen Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen (281 davon sind Zeugen Jehovas). Zeugen Jehovas erklärten gegenüber Forum 18, dass 180 weitere Strafverfahren eingeleitet, dann aber eingestellt worden seien.
Die Mehrheit der Kriegsdienstverweigerer sind Zeugen Jehovas. Andere sind Christen verschiedener Glaubensrichtungen, darunter Siebenten-Tags-Adventisten, Baptisten und Pfingstler, sowie Pazifisten.
Die Kriegsdienstverweigerer haben wiederholt erklärt, dass sie bereit sind, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Einer von ihnen, Andrii Vyshnevetsky, der zwangsmobilisiert worden war und in einer Militärküche arbeiten musste (https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2906), wies auf den Dienst beim Roten Kreuz hin, das nach Freiwilligen sucht.
Die Zeugen Jehovas betonen, dass ihre Männer bereit sind, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Sie weisen auch darauf hin, dass die Zeugen Jehovas im benachbarten Russland (wo die Gemeinschaft als „extremistisch“ verboten wurde; https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2897) aus Gewissensgründen nicht am Krieg Russlands gegen die Ukraine teilnehmen.
Die Zeugen Jehovas stellen fest, dass in der gesamten Ukraine „mindestens 500 Gläubige, die Zeugen Jehovas sind, auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der örtlichen Regierungsbehörden freiwillig sozial nützliche Arbeiten zum Wohle der örtlichen Gemeinschaften durchgeführt haben. Zu diesen Arbeiten gehörten die Lieferung humanitärer Hilfsgüter, die Einrichtung von Unterkünften in öffentlichen Bereichen, die Wiederherstellung beschädigter Häuser und ähnliche Arbeiten.“
Anstieg der Zahl neuer Fälle seit Sommer 2024
Im Sommer 2024 kam es zu einem sprunghaften Anstieg neuer Fälle gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum sowie zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“). Mehrere Beobachter haben dies auf ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft an die örtlichen Staatsanwälte im Sommer 2024 zurückgeführt, in dem diese offenbar aufgefordert wurden, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die örtlichen Gerichte Kriegsdienstverweigerer freisprechen.
Beamte des Rekrutierungsbüros haben Mykhailo Savochka, Pastor der Erlöser-Pfingstkirche in Vasylkiv in der Region Kiew, am 7. August vorgeladen. Er hatte bereits einen Antrag auf Ableistung des Zivildienstes gestellt, da er aus Gewissensgründen das Tragen von Waffen verweigert. Die Beamten lehnten seinen Antrag ab und übergaben seinen Fall an die Polizei. Die Polizei leitete ein Verfahren nach Artikel 336 des Strafgesetzbuches gegen ihn ein und übergab es am 25. Oktober dem Bezirksgericht Vasylkiv, wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht. Ein Termin für eine Anhörung wurde noch nicht festgelegt.
Gegen zwei weitere protestantische Kriegsdienstverweigerer ermittelt die Polizei gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches, nachdem ihre Anträge auf einen zivilen Ersatzdienst aus Gewissensgründen abgelehnt wurden. Pastor Yuriy Harkusha von der baptistischen Christ der Erlöser-Kirche in Kherson stellte am 24. Oktober einen Antrag auf Zivildienst, Iwan Boytschuk, Mitglied der Bethanien-Pfingstgemeinde in Kolomyia, stellte den Antrag am 16. Oktober. Die Polizei ermittelt gegen beide Männer gemäß Artikel 336 Strafgesetzbuch.
Die Polizei leitete im Juni Verfahren gegen mindestens 4 Zeugen Jehovas ein, im Juli gegen 5, im August gegen 17, im September gegen 13 und im Oktober gegen mindestens 2 Zeugen Jehovas. Bisher wurde noch kein Zeuge Jehovas inhaftiert, da die Berufungsverfahren in den 5 Fällen, die mit Verurteilungen endeten, noch andauern (siehe Liste unten).
Willkürliche Inhaftierung, Druck, Folter
Beamte in Rekrutierungsbüros und Militäreinheiten setzen Männer – auch Verweigerer aus Gewissensgründen – willkürlicher Inhaftierung, Druck und Folter aus, um sie zu zwingen, der Mobilisierung zuzustimmen (https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2937). Beamte versuchen, Männer mit verbalen Argumenten, Inhaftierung (manchmal über mehrere Monate), Nahrungsentzug, Androhung von Gefängnis oder nicht näher bezeichneten Konsequenzen und Folter, einschließlich Schlägen, zum Eintritt in das Militär zu bewegen.
In einer Reihe von Fällen, die Forum 18 bekannt sind, wird gegen Kriegsdienstverweigerer, die gewaltsam zu Militäreinheiten gebracht wurden, nach Artikel 402 des Strafgesetzbuches („Ungehorsam“) ermittelt. Dieser Vorwurf kann gegen diejenigen erhoben werden, die als bereits beim Militär befindlich gelten. Es wird jedoch auch gegen Männer ermittelt, die sich geweigert haben, dem Militär beizutreten und daher Zivilisten sind. Ein Gericht hat einen Kriegsdienstverweigerer in Untersuchungshaft genommen, um seinen Fall zu untersuchen.
Kriegsdienstverweigerer haben wiederholt erklärt, dass sie bereit sind, zivilen Ersatzdienst zu leisten. Auch die Zeugen Jehovas betonen, dass ihre Männer bereit sind, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.
Keine Antworten
Forum 18 hat das Büro des parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsmann) Dmytro Lubinets in Kiew am 3. Oktober schriftlich gefragt, welche Maßnahmen es ergreift in Bezug auf
– die strafrechtliche Verurteilung derjenigen, die während des Kriegsrechts nicht im Militär dienen können;
– die Verabschiedung eines neuen Gesetzes oder einer Gesetzesänderung in der Ukraine, um allen Verweigerern aus Gewissensgründen die Möglichkeit zu geben, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten, egal ob in Kriegs- oder Friedenszeiten.
Forum 18 hat die Fragen am 16. Oktober erneut an Yury Kovbasa (Leiter der Abteilung für Sicherheit und Militär) und Kateryna Prokhorenko (Leiterin der Internationalen Abteilung) geschickt.
Prokhorenko erklärte am 17. Oktober gegenüber Forum 18, dass die Fragen der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und der strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sie sagte, das Amt antworte normalerweise innerhalb von 30 Tagen auf schriftliche Anfragen. Forum 18 hatte bis zum Ende des Arbeitstages in Kiew am 30. Oktober noch keine schriftliche Antwort erhalten.
Das Büro des parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsperson) hat ebenfalls nicht auf Fragen bezüglich der Folterung von Kriegsdienstverweigerern in Rekrutierungsbüros und Militäreinheiten geantwortet.
Oberster Gerichtshof lehnt Zelinskys letztmögliche Berufung im Inland ab
Der adventistische Kriegsdienstverweigerer Dmytro Bronislavovich Zelinsky (geboren am 16. März 1978) verbüßt eine dreijährige Haftstrafe gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einer besonderen Zeitspanne und zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einer besonderen Zeitspanne“). Zelinsky befindet sich derzeit im Gefängnis Nr. 41 in Kolomyia in der Region Iwano-Frankiwsk.
Am 13. Juni wies die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs in Kiew die letztmögliche Berufung von Zelinsky gegen seine Verurteilung und Inhaftierung ab.
Anfechtung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Nach der Ablehnung seiner Berufung beim Obersten Gerichtshof im Juni reichte Dmytro Zelinsky eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Der Gerichtshof hat dem Fall noch keine Antragsnummer zugewiesen.
Zwei weitere Klagen wegen Nichtanerkennung der Kriegsdienstverweigerung während der Mobilisierung wurden an den Gerichtshof weitergeleitet.
Die ukrainische pazifistische Bewegung reichte am 12. Juli im Namen des christlichen Kriegsdienstverweigerers Andrii Vyshnevetsky einen Antrag ein (Antrag Nr. 20802/24). Sie beschwert sich unter anderem über die „Nichtanerkennung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen, den fehlenden Zugang zu einem alternativen Dienst anstelle des obligatorischen Militärdienstes unter Kriegsrecht und die Weigerung der Justiz, hier Abhilfe zu schaffen“.
In dem Antrag wird argumentiert, dass dies gegen Artikel 9 („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt und „einen ungerechtfertigten Eingriff in unser Recht darstellt, unsere pazifistischen Überzeugungen zu bekunden“.
Mykhailo Yavorsky reicht ebenfalls eine Klage beim EGMR ein. Er argumentiert, dass er durch seine Verurteilung und die zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe „für die legitime Ausübung seines durch Artikel 9 der Konvention geschützten Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen“ bestraft wurde.
In der Klageschrift wird darauf hingewiesen, dass Yavorsky versucht hat, die Verfassungsmäßigkeit der Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes in Kriegszeiten und des Artikels 336 des Strafgesetzbuches, nach dem er bestraft wurde, anzufechten. Dies „wurde in der Verfassungsbeschwerde des Klägers angefochten, deren Prüfung durch das Verfassungsgericht der Ukraine in einem endgültigen Urteil vom 4. September 2024 abgelehnt wurde“. Der EGMR hat dem Fall noch keine Antragsnummer zugewiesen.
„Völlig unmöglich, das Verfassungsrecht umzusetzen“
Am 29. August stellte der Kriegsdienstverweigerer der Siebenten-Tags-Adventisten, Dmytro Zelinsky, einen Antrag an das Verfassungsgericht in Kiew, um die Übereinstimmung von Teil 4 des Artikels 35 der Verfassung mit Artikel 1, Teil 1 des Gesetzes über den alternativen (nicht-militärischen) Dienst vom 12. Dezember 1991 zu überprüfen. Darin heißt es: „Der Ersatzdienst ist ein Dienst, der anstelle der Ableistung des regulären Militärdienstes eingeführt wird und darauf abzielt, eine Pflicht gegenüber der Gesellschaft zu erfüllen“.
Am 24. September gab das Verfassungsgericht auf seiner Website bekannt, dass es Zelinskys Verfassungsbeschwerde angenommen hat. Dies ist das erste Mal, dass sich das Verfassungsgericht mit dieser Frage befasst hat.
„Nach Ansicht des Antragstellers“, so heißt es auf der Website des Gerichts, ‚macht der angefochtene Erlass, der lediglich die Ersetzung des befristeten Militärdienstes, den es derzeit in der Ukraine nicht gibt, durch einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst vorsieht, die Umsetzung des in Artikel 35, vierter Teil der ukrainischen Verfassung definierten Verfassungsrechts völlig unmöglich, in dem es heißt: ‘Wenn die Erfüllung des Militärdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, muss die Erfüllung dieses Dienstes durch einen alternativen (nicht-militärischen) Dienst ersetzt werden‘.“
Auf der Website des Gerichtshofs ist zu lesen, dass der Zweite Senat die Prüfung von Zelinskys Antrag in öffentlicher Sitzung am 23. Oktober begann. Die Beratungen wurden dann in geschlossener Sitzung fortgesetzt, „um Entscheidungen zu treffen“, heißt es auf der Website.
Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft
Ende Juni oder Anfang Juli sandte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Ihor Mustetsa ein Informationsschreiben an die Leiter aller regionalen Staatsanwaltschaften, in dem er darlegte, wie er die Auslegung des Obersten Gerichtshofs zur Anwendung von Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum und zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“) sieht.
Der Oberste Gerichtshof hatte sich am 13. Juni geäußert, als er die letztmögliche Berufung des inhaftierten Kriegsdienstverweigerers der Siebenten-Tags-Adventisten Dmytro Zelinsky ablehnte.
Forum 18 erkundigte sich bei der Generalstaatsanwaltschaft, wann genau sie das Schreiben an die örtlichen Staatsanwälte geschickt hat. Die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft teilte Forum 18 am 24. Oktober mit, es solle seine Frage an die „Adresse für die Korrespondenz der Abteilung“ richten, was Forum 18 noch am selben Tag tat. Bis zum Ende des Arbeitstages in Kiew am 30. Oktober hatte Forum 18 noch keine Antwort erhalten.
In dem Informationsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass „ein hohes Risiko für skrupelloses Verhalten von Personen besteht, die der Wehrplicht unterliegen, um die Erfüllung der verfassungsmäßigen Pflicht zum Schutz des Vaterlandes zu umgehen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob Personen, die sich dem Dienst entziehen, weil sie aufgrund ihrer religiösen Überzeugung keine Waffen tragen dürfen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können“.
Das Informationsschreiben von Mustetsa bezog sich dann auf die Entscheidung des Obersten Gerichts vom 13. Juni, mit der die letzte Berufung von Zelinsky zurückgewiesen wurde (siehe oben).
„Bei der Zurückweisung von [Zelinskys] Kassationsbeschwerde verwies der Oberste Gerichtshof auf die Bestimmungen des Pakts [Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)] und der Konvention [Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)] und stellte fest, dass diese nicht direkt das Recht einer Person vorsehen, den Militärdienst aus Gewissensgründen, einschließlich religiöser Überzeugungen, zu verweigern, und auch nicht das Verfahren zu dessen Umsetzung regeln“, heißt es in dem Informationsschreiben.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Mustetsa wies in seinem Informationsschreiben darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg „wiederholt betont hat, dass der Staat Verfahren zur Bewertung der Ernsthaftigkeit der Überzeugungen einer Person festlegen und Versuche verhindern kann, die Möglichkeit der Befreiung von der Wehrpflicht durch wehrfähige Personen zu missbrauchen“.
In dem Informationsschreiben von Mustetsa heißt es weiter, der Oberste Gerichtshof habe „in Anlehnung an die gängige Praxis betont, dass religiöse Überzeugungen keine Grundlage dafür sein können, dass sich ein als wehrdiensttauglich anerkannter Bürger der Ukraine der Mobilisierung entzieht, um seiner verfassungsmäßigen Pflicht nachzukommen, die territoriale Integrität und Souveränität des Staates vor einem militärischen Angriff eines fremden Landes zu schützen“.
In dem Informationsschreiben von Mustetsa werden die örtlichen Staatsanwälte angewiesen, „Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofs in der Praxis anzuwenden“. Er fügt hinzu: „In Fällen, in denen die Entscheidungen der Erst- und Berufungsgerichte nicht mit der Rechtsauffassung des Obersten Gerichtshofs übereinstimmen, sollte eine angemessene Antwort gegeben werden.“
Ein Beobachter sagte gegenüber Forum 18, dass dieses Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft möglicherweise zu dem Anstieg der Zahl der Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer seit Juni geführt hat.
Rechtlich bindende internationale Menschenrechtsverpflichtungen
Die Behauptungen des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Mutesta sind sowohl im Hinblick auf Artikel 18 („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) als auch auf Artikel 9 („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) der Europäischen Menschenrechtskonvention unzutreffend.
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) betonte in seinen Abschließenden Beobachtungen zur Ukraine vom 9. Februar 2022 (CCPR/C/UKR/CO/8), dass „allen Verweigerern aus Gewissensgründen Alternativen zum Militärdienst zur Verfügung stehen sollten, ohne Diskriminierung hinsichtlich der Art ihrer Überzeugungen, die die Verweigerung rechtfertigen (seien es religiöse Überzeugungen oder nicht-religiöse, auf dem Gewissen beruhende Überzeugungen)“.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) hat festgestellt, dass die Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen unter Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“) fällt, und hat „das Recht eines jeden, den Militärdienst aus Gewissensgründen zu verweigern, als legitime Ausübung des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ anerkannt (https://www.ohchr.org/en/conscientious-objection).
Das OHCHR hat in seinem Leitfaden zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch festgestellt, dass Artikel 18 „ein nicht abdingbares Recht ist … sogar in Zeiten eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht“.
Im Jahr 2022 erklärte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (WGAD-HRC50), dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen Teil des absolut geschützten Rechts ist, eine Überzeugung gemäß Artikel 18 (1) des Paktes zu haben, das von den Staaten nicht eingeschränkt werden kann.“ Die Arbeitsgruppe stellte auch fest, dass „die Staaten davon absehen sollten, Personen allein aufgrund ihrer Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen zu inhaftieren, und diejenigen, die auf dieser Grundlage Weise inhaftiert wurden, freilassen sollten.“ (https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022-05/WGAD-HRC50.pdf)
Gibt es Hoffnung auf einen voll zugänglichen Zivildienst?
Viele Religionsgemeinschaften äußern seit langem ihre Besorgnis über das Fehlen eines zivilen Ersatzdienstes in Kriegszeiten. Führende Vertreter des ukrainischen Rates der Kirchen und religiösen Organisationen – dem ein breites Spektrum christlicher Gemeinschaften sowie Muslime und Juden angehören – brachten dies am 19. Oktober 2023 bei einem Treffen mit Premierminister Denys Schmyhal zur Sprache.
„Ein weiteres Gesprächsthema war die praktische Umsetzung der verfassungsmäßigen Garantie eines alternativen (nicht-militärischen) Dienstes für Gläubige, deren religiöser Glaube es ihnen nicht erlaubt, zu den Waffen zu greifen“, schrieb der Rat an diesem Tag in einem Bericht über das Treffen.
„Anstatt diese Gläubigen strafrechtlich zu verfolgen“, fügte der Rat hinzu, “wird es zweckmäßig sein, sie in die Arbeit zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Staates außerhalb der militärischen Formationen einzubeziehen.“ Der Rat erwähnte keine Reaktion von Premierminister Shmyhal.
Einige Beamte erklärten, es werde an einem neuen Gesetz oder an Gesetzesänderungen gearbeitet, um Anträge auf Zivildienst in Kriegszeiten zu ermöglichen.
Viktor Yelensky, Leiter des Staatlichen Dienstes für ethnische Politik und Gewissensfreiheit (DESS), sagt, dass Beamte seines Amtes gemeinsam mit Vertretern des Verteidigungsministeriums, des Justizministeriums und des parlamentarischen Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsmann) Dmytro Lubinets sowie Parlamentsabgeordneten „immer noch an diesem Gesetzentwurf arbeiten“.
„Wir versuchen, alle Spannungen und Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen“, sagte Jelenski am 27. September gegenüber Forum 18. „Wir würden gerne sicher sein, dass unser Gesetzentwurf im Parlament Unterstützung findet. Im Moment sind wir uns dessen noch nicht sicher.“
Auf die Frage, wann er mit der Veröffentlichung eines Entwurfs zur öffentlichen Diskussion rechne und wann er dem Parlament vorgelegt werden könne, antwortete Jelenskij: „Es ist schwer vorherzusagen, wann die Gruppe zu einem Konsens kommen wird.“
Beamte des Verteidigungsministeriums, des DESS und anderer staatlicher Stellen trafen sich am 10. Oktober zu einer geschlossenen Sitzung, um die Frage des Zivildienstes in Kriegszeiten zu erörtern. „Die Diskussion war ernsthaft, und das Verteidigungsministerium erkannte an, dass dies ein Thema ist, das viele Menschen betrifft“, so eine mit der Angelegenheit vertraute Person gegenüber Forum 18. „Die Beamten des Verteidigungsministeriums haben erkannt, dass diejenigen, die aus Gewissensgründen nicht im Militär dienen können, etwas für das Land tun können.
Forum 18 fragte Jelenskij vom DESS nach den Fortschritten bei dem Treffen am 10. Oktober und anderswo. „Ich bin trotz des enormen Drucks durch andere Aufgaben sehr mit diesem Thema beschäftigt“, sagte er am 30. Oktober gegenüber Forum 18. „Im Moment kann ich keine Fortschritte vermelden.“
Ein Anwalt, der an Fällen von Kriegsdienstverweigerung beteiligt war, äußerte sich optimistisch, dass die Änderungen des Zivildienstgesetzes schließlich verabschiedet werden. „Es besteht der ernsthafte Wunsch, dieses Problem zu lösen“, sagte der Anwalt am 2. Oktober in Kiew gegenüber Forum 18, “aber ich denke, das wird nicht in diesem, sondern im nächsten Jahr geschehen.“
Nur wenige dienen in unbewaffneten Funktionen beim Militär
Das Militär hat einigen wenigen Männern, darunter auch Baptisten des Rates der Kirchen, erlaubt, in Funktionen zu dienen, die nicht gegen ihre Gewissensüberzeugung verstoßen. Serhy Kulinich, ein Baptist, der in Odessa lebt, wurde 2012 getauft. Von 2015 bis 2017 leistete er seinen Militärdienst ab, ohne den militärischen Eid abzulegen und ohne Waffen zu tragen.
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2022 wurde Kulinich wiederholt von Beamten des Rekrutierungsbüros vorgeladen. „Dort erklärte er seine christlichen Prinzipien“, so der Rat der Baptisten. „Er verweigerte die Mobilisierung nicht, sondern bat um einen nicht-militärischen Dienst und wurde nach Hause geschickt.“
Nachdem er erneut vorgeladen worden war, brachten die Beamten Kulinich zu einer Militäreinheit in der Region Poltawa. Sie sagten ihm, seine Situation würde dort geklärt werden. In seiner Einheit dürfe er „gemäß seiner religiösen Überzeugung“ dienen, teilte der Rat der Baptisten am 19. September 2024 mit. Er arbeitet im Fahrzeugreparaturbataillon. „Er wird wegen seiner christlichen Überzeugung nicht unter Druck gesetzt.“
Liste der Strafverfahren gegen 86 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Die folgende Liste enthält die 86 bekannten Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, gegen die ein Strafverfahren vor Gericht anhängig ist, basierend auf Gerichtsakten und anderen Informationen, die Forum 18 vorliegen. Alle haben bei einem Rekrutierungsbüro angegeben, dass sie Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen sind, ihre Anträge, einen alternativen Zivildienst leisten zu können, wurden abgelehnt oder ignoriert. Die Verfahren wurden alle gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum und zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“) eingeleitet. Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren. Gegen Hunderte von anderen Personen laufen strafrechtliche Ermittlungen.
Freiheitsstrafen
Es ist bekannt, dass die Gerichte 9 Haftstrafen verhängt haben. Eine davon ist rechtskräftig ist, eine muss noch vollstreckt werden, eine wurde aufgehoben wurde, eine in eine Bewährungsstrafe umgewandelt, in fünf Fällen steht eine Berufung an.
1) 15. September 2022, Witali Wassilowitsch Alekseenko (geb. am 2. Dezember 1976), Christ, Iwano-Frankiwsk, 1 Jahr Haft (vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und an das Gericht zurück verwiesen – siehe unten);
2) 6. April 2023, Mykhailo Yosypovych Yavorsky (geb. 3. Juni 1983), Christ, Ivano-Frankivsk, 1 Jahr Haft (in der Berufung in eine Bewährungsstrafe umgewandelt – siehe unten);
3) 28. August 2023, Dmytro Bronislavovich Zelinsky (geb. 16. März 1978), Siebenten-Tags-Adventist, Ternopil, 3-jährige Haftstrafe (derzeit inhaftiert);
4) 26. März 2024, Serhy Igorovych Stadnitsky (geb. 1990), Protestant: Das Stadtgericht von Chervonohrad verhängte eine dreijährige Haftstrafe. Am 20. Juni 2024 wies das Berufungsgericht in Lemberg seine Berufung zurück (derzeit nicht inhaftiert);
5) 28. März 2024, Serhy I., Zeuge Jehovas: Am 22. Februar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Das Bezirksgericht Bilopillia verhängte gegen ihn eine Haftstrafe von 3 Jahren. Die Verteidigung war mit der Entscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein. Die nächste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 13. November 2024 angesetzt.
6) 8. Juli 2024, Vitaliy K., Zeuge Jehovas: Am 9. Februar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Das Bezirksgericht Bilopillia verhängte gegen ihn eine Haftstrafe von 3 Jahren. Die Verteidigung, die mit der Entscheidung nicht einverstanden war, legte Berufung ein. Die nächste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 5. Dezember angesetzt.
7) 26. Juli 2024, Andrii Kh., Zeuge Jehovas: Am 10. April 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Das Bezirksgericht Ochtyrka verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 3 Jahren. Die Verteidigung, die mit der Entscheidung nicht einverstanden war, legte Berufung ein. Die nächste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 23. Dezember 2024 angesetzt.
8) 2. August 2024, Oleksii B., Zeuge Jehovas: Am 14. Februar 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Das Bezirksgericht Irpin verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 3 Jahren. Die Verteidigung war mit der Entscheidung nicht einverstanden und legte Berufung ein. Die nächste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für den 12. Dezember 2024 angesetzt.
9) 25. September 2024, Vitalii P., Zeuge Jehovas: Am 5. April 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Das Bezirksgericht Dserschynsk in Charkiw verurteilte ihn zu 3 Jahren Haft. Die Verteidigung ist mit dem Urteil nicht einverstanden und beabsichtigt, Berufung einzulegen.
Bewährungsstrafen
Es ist bekannt, dass die Gerichte 11 Verweigerer aus Gewissensgründen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung verurteilt haben:
1) 18. Mai 2022, Andrii Wolodmyrowitsch Kutscher, Pazifist, Mukatschewo, Freiheitsstrafe von 4 Jahren auf Bewährung;
2) 21. Juni 2022, Dmytro Mikolaiovich Kucherov, Pfingstler, Oleksandriia (Region Kirowohrad), 3-jährige Haftstrafe auf Bewährung;
3) 17. August 2022, Oleksandr Olegowitsch Korobko, Mukatschewo, 3-jährige Freiheitsstrafe auf Bewährung;
4) 22. August 2022, Maryan Kapats, Mukatschewo, 3 Jahre Haft auf Bewährung;
5) 2. Dezember 2022, Andrii Michailowytsch Martiniuk, Christ, Snyatin (Gebiet Iwano-Frankiwsk), Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung;
6) 3. Februar 2023, Hennadi Wiktorowytsch Tomniuk (geb. 1984), Baptist, Iwano-Frankiwsk, Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung (die der Staatsanwalt in der Berufung nicht in eine Haftstrafe umwandelte);
7) 5. September 2023, Roman Oleksandrowytsch Vengerow (geb. 1990), Christ, Tultschyn (Region Winniza), 3-jährige Freiheitsstrafe auf Bewährung;
8) 2. Oktober 2023, Mykhailo Yosypovych Yavorsky (geb. am 3. Juni 1983), Christ, Ivano-Frankivsk, dreijährige Haftstrafe auf Bewährung (statt einjähriger Haftstrafe);
9) 19. Oktober 2023, Artyom Mikolaiovich Kravtsov, Baptist, Bezirk Perwomaisk (Region Mykolaiv), Freiheitsstrafe von 4 Jahren auf Bewährung;
10) 24. Oktober 2023, Wolodymyr Wolodymyrowitsch Uchal (geb. 1992), Orthodoxer, Tjachiw, Freiheitsstrafe von 4 Jahren auf Bewährung (Berufung der Staatsanwaltschaft soll am 12. November 2024 verhandelt werden);
11) 13. Dezember 2023, Witali Wassilowitsch Alekseenko (geb. 2. Dezember 1976), Christ, Iwano-Frankiwsk, Freiheitsstrafe von 3 Jahren auf Bewährung (zweites Verfahren nach Aufhebung der Freiheitsstrafe).
Gerichtsverhandlungen in Vorbereitung:
Es ist bekannt, dass die Gerichte in 89 Fällen Verfahren gegen 66 der unten aufgeführten Kriegsdienstverweigerer durchführen:
1) Oleksandr T., Zeuge Jehovas, Ivanivtsi: Am 5. Januar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung fand am 21. Oktober 2024 statt.
2) Tymur A., Zeuge Jehovas, Charkiw: Am 14. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Frunze in Charkiw fand am 30. Oktober 2024 statt.
3) Illia V., Zeugin Jehovas, Charkiw: Am 16. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Frunze in Charkiw fand am 30. Oktober 2024 statt.
4) Andrii L., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt.
5) Jurij K., Zeuge Jehovas, Iwanytschi: Am 21. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Iwanytschi ist für den 5. November 2024 angesetzt.
6) Oleh H., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Am 13. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 6. November 2024 angesetzt.
7) Viktor B., Zeuge Jehovas, Kryvyi Rih: Am 5. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Dovgintseve ist für den 6. November 2024 angesetzt.
8) Oleksandr B., Zeuge Jehovas, Pereyaslav-Khmelnytskyi: Am 9. Oktober 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Perejaslaw-Chmelnyzkij ist für den 7. November 2024 angesetzt.
9) Vasyl K., Zeuge Jehovas, Dubrovytsia: Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Dubrovytsia ist für den 7. November 2024 angesetzt.
10) Roman P., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Am 20. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 13. November 2024 angesetzt.
11) Roman K., Zeuge Jehovas, Netishyn: Am 26. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Netishyn ist für den 13. November 2024 angesetzt.
12) Oleksandr T., Zeuge Jehovas, Sosnivka: Am 13. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosnivka in Tscherkassy ist für den 18. November 2024 angesetzt.
13) Vitalii T., Zeuge Jehovas, Charkiw: Am 22. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Frunze in Charkiw ist für den 18. November 2024 angesetzt.
14) Mykola P., Zeuge Jehovas, Pereyaslav-Khmelnytskyi: Am 9. Oktober 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Perejaslaw-Chmelnyzkyj ist für den 20. November 2024 angesetzt.
15) Viktor U., Zeuge Jehovas, Zdolbuniv: Am 1. Juli 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Zdolbuniv ist für den 22. November 2024 angesetzt.
16) Dmytro D., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Am 20. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 22. November 2024 angesetzt.
17) Roman V., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Am 28. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 28. November 2024 angesetzt.
18) Mykhailo S., Zeuge Jehovas, Korosten: Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Korosten ist für den 28. November 2024 angesetzt.
19) Serhii S., Zeuge Jehovas, Popilnia: Am 9. April 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Popilnia ist für den 28. November 2024 angesetzt.
20) Serhii M., Zeuge Jehovas, Tscherkassy: Am 20. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosniv ist für den 4. Dezember 2024 angesetzt.
21) Artem N., Zeuge Jehovas, Charkiw: Am 11. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Frunze fand am 30. Oktober 2024 statt.
22) Serhii V., Zeuge Jehovas, Kiew: Am 2. Februar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Kiewer Bezirksgericht Swjatoschin fand am 30. Oktober 2024 statt.
23) Yurii S., Zeuge Jehovas, Bar: Am 2. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Bar fand am 30. Oktober 2024 statt.
24) Oleksandr Wolodymyrowytsch Kurotschkin (geb. 24. November 1984), Siebenten-Tags-Adventist, Odessa: Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Suworow in Odessa ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt.
25) Wolodymyr Wiktorowytsch Kalenchuk (geb. 29. Dezember 1975), Baptist des Rates der Kirchen. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Tschernoarmyskij ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt.
26) Mykola T., Zeuge Jehovas, Bilopillia: Am 15. Juli 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Bilopillia ist für den 31. Oktober 2024 angesetzt.
27) Andrii L., Zeuge Jehovas, Boryspil: Am 27. Januar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Yagotin ist für den 5. November 2024 angesetzt.
28) Yurii S., Zeuge Jehovas, Zhmerynka: Am 10. Oktober 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Zhmerynka ist für den 5. November 2024 angesetzt.
29) Dmytro Sh., Zeuge Jehovas, Synelnykovo: Am 9. Februar 2024 begann das Gericht mit der Verhandlung des Falles. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Synelnykovo ist für den 6. November 2024 angesetzt.
30) Serhii Ch., Zeuge Jehovas, Sloviansk: Am 7. Juni 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sloviansk ist für den 7. November 2024 angesetzt.
31) Viktor M., Zeuge Jehovas, Chortkiv: Am 13. April 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Chortkiv ist für den 7. November 2024 angesetzt.
32) Evhen S., Zeuge Jehovas, Petropavlivka: Am 9. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Nowomoskowskij ist für den 7. November 2024 angesetzt.
33) Serhii T., Zeuge Jehovas, Kamianets-Podilskyi: Am 17. Oktober 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Kamianets-Podilskyi ist für den 8. November 2024 angesetzt.
34) Andrii D., Zeuge Jehovas, Stryi: Am 3. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Stryi ist für den 11. November 2024 angesetzt.
35) Kostyantyn Volodymyrovych Chovgan (geb. am 23. Juni 1971), Baptistischer Rat der Kirchen. Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Sachnowschtschina ist für den 11. November 2024 angesetzt.
36) Mykhailo A., Zeuge Jehovas, Lviv: Am 19. Juni 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Schewtschenko ist für den 12. November 2024 angesetzt.
37) Nazar Sergiyovych Melnik (geb. 1996), Baptist, Rat der Kirchen. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Zarichne ist für den 12. November 2024 angesetzt.
38) Serhii I., Zeuge Jehovas, Katerynopil: Am 24. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Katerynopil ist für den 14. November 2024 angesetzt.
39) Serhii K., Zeuge Jehovas, Katerynopil: Am 24. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Katerynopil ist für den 14. November 2024 angesetzt.
40) Denys T., Zeuge Jehovas, Katerynopil: Am 24. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Katerynopil ist für den 14. November 2024 angesetzt.
41) Andrii P., Zeuge Jehovas, Stryi: Am 22. Juni 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Stryi ist für den 14. November 2024 angesetzt.
42) Andrii H., Zeuge Jehovas, Stryi: Am 26. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Stryi ist für den 14. November 2024 angesetzt.
43) Artem F., Zeuge Jehovas, Ovidiopol: Am 3. Mai 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Ovidiopol ist für den 14. November 2024 angesetzt.
44) Oleksandr P., Zeuge Jehovas, Jagotin: Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Jagotin ist für den 15. November 2024 angesetzt.
45) Wladyslaw K., Zeuge Jehovas, Ovidiopol: Am 20. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Ovidiopol ist für den 20. November 2024 angesetzt.
46) Vadym S., Zeuge Jehovas, Ovidiopol: Am 20. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Ovidiopol ist für den 20. November 2024 angesetzt.
47) Ibrahim S., Zeuge Jehovas, Boryspil: Am 25. Juli 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Boryspil ist für den 21. November 2024 angesetzt.
48) Bohdan K., Zeuge Jehovas, Nowowolynsk: Am 13. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Nowowolynsk ist für den 25. November 2024 angesetzt.
49) Oleh Sh., Zeuge Jehovas, Korosten: Am 29. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Korosten ist für den 27. November 2024 angesetzt.
50) Serhii N., Zeuge Jehovas, Volodymerets: Am 9. Juli 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Volodymerets ist für den 28. November 2024 angesetzt.
51) Vitalii H., Zeuge Jehovas, Stryi: Am 9. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Stryi ist für den 3. Dezember 2024 angesetzt.
52) Yurii S., Zeuge Jehovas, Petropavlivka: Am 25. Juli 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Petropavlivka ist für den 3. Dezember 2024 angesetzt.
53) Hryhorii V., Zeuge Jehovas, Nosivka: Am 11. August 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Nosivka ist für den 4. Dezember 2024 angesetzt.
54) Oleh B., Zeuge Jehovas, Sosnivka: Am 13. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Sosnivka in Tscherkassy ist für den 10. Dezember 2024 angesetzt.
55) Anton N., Zeuge Jehovas, Poltawa: Am 13. Dezember 2022 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht von Poltawa ist für den 16. Dezember 2024 angesetzt.
56) Andrii Sh., Zeuge Jehovas, Korosten: Am 5. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Korosten ist für den 18. Dezember 2024 angesetzt.
57) Andrii O., Zeuge Jehovas, Nedryhailiv: Am 21. Juni 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
58) Mykhailo Yuriyovych Savochka, Pfingstler, Vasylkiv: Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Vasylkiv ist noch nicht angesetzt.
59) Viktor S., Zeuge Jehovas, Tiachiv: Das Bezirksgericht Tiachiv hat ihn im März 2023 freigesprochen, aber das Berufungsgericht hat den Freispruch aufgehoben und ein neues Verfahren angeordnet. Die Anhörung vor dem Bezirksgericht Tiachiv ist noch nicht angesetzt.
60) Oleksandr Y., Zeuge Jehovas, Sarny: Am 3. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Vasylkiv ist noch nicht angesetzt.
61) Henadii K., Zeuge Jehovas, Schostka: Am 3. Juli 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
62) Oleksandr T., Zeuge Jehovas, Ivanivtsi: Am 5. Januar 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
63) Viacheslav F., Zeuge Jehovas, Stryi: Am 5. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
64) Dmytro P., Zeuge Jehovas, Dykanka: Am 17. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
65) Andrii O., Zeuge Jehovas, Nedryhailiv: Am 21. Juni 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
66) Wolodymyr T., Zeuge Jehovas, Charkiw: Am 2. September 2024 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht angesetzt.
Berufungen der Staatsanwaltschaft nach Freisprüchen:
Drei Zeugen Jehovas, die aus Gewissensgründen verweigern, wurden zunächst von den Gerichten freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte in jedem Fall Berufung ein. Ein Gericht hat den Freispruch aufgehoben, über die beiden anderen müssen die Gerichte noch entscheiden:
1) Tiachiv, Viktor S., Zeuge Jehovas: Am 4. März 2022 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Am 20. März 2023 sprach ihn das Bezirksgericht Tiachiv frei. Der Staatsanwalt, der mit dem Urteil nicht einverstanden war, legte Berufung ein. Die Berufungsinstanz hob den Freispruch auf und verwies den Fall an ein neues (Gericht.
2) Tiachiv, Pavlo R., Zeuge Jehovas: Am 4. März 2022 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Am 24. Mai 2023 sprach ihn das Bezirksgericht Tiachiv frei. Der Staatsanwalt, der mit dem Urteil nicht einverstanden ist, legte Berufung ein. Die Berufungsverhandlung ist für den 5. Dezember 2024 angesetzt.
3) Boryspil, Serhii T., Zeuge Jehovas: Am 14. Juni 2023 leitete die Polizei ein Strafverfahren ein. Am 12. Januar 2024 wurde er vom Gericht freigesprochen. Der Staatsanwalt, der mit dem Urteil nicht einverstanden war, legte Berufung ein. Die nächste Gerichtsverhandlung vor dem Berufungsgericht ist noch nicht angesetzt.
Fälle, die noch nicht an Gerichte übergeben wurden:
Die Polizei hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Hunderte von Personen eingeleitet, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können und deren Anträge auf einen zivilen Ersatzdienst gestellt oder ignoriert wurden. Zu ihnen gehören:
1) Jurij Wiktorowytsch Harkuscha, Täufer, Cherson.
2) Ivan Ivanovich Boychuk, Pfingstler, Kolomyia.
3) Mykhailo Fedorovych Matviychuk, Siebenten-Tags-Adventist, Dubno.
Übersetzung: DeepL und Guido Grünewald