Harte Zeiten produzieren harte Gesetze. Die Pläne des Bundesinnnenministers zur Verschärfung der Inneren Sicherheit mögen pro forma der Terrorismusbekämpfung gewidmet sein, de facto handelt es sich um Formen präventiver Aufstandsbekämpfung. Der Bundesregierung bläst der Wind einer außerparlamentarischen Opposition ins Gesicht, die sich immer weniger mit Ausreden und Vorwänden abspeisen lassen will. Die Verarmung der Bevölkerung schreitet trotz Konjunkturaufschwung weiter an, und es gibt kein Anzeichen dafür, das Wirtschaftswachstum und Krisenbewältigung nicht auch in Zukunft auf dem Rücken der Lohnabhängigen und Empfänger von Transferleistungen ausgetragen wird. Griechische Verhältnisse mögen nicht unmittelbar vor der Tür stehen, sie auch für die weitere Zukunft auszuschließen ist Aufgabe staatlicher Repression.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin REPRESSION/1401: Bundesinnnenminister De Maizière trifft Vorkehrungen für den Heißen Herbst (SB)Bundeswehr in Innern
Der unterhaltsame Krieg.
IMI-Analyse 2010/032 – in: Telepolis, 19.9.2010
Rekruten bleiben aus und der Rückhalt in der Bevölkerung schwindet. Die Bundeswehr versucht, mit Film- und Fernseh-Produktionen gegenzusteuern:
Bewegte Bilder zur Unterhaltung in den Dienst des Militärs zu stellen – so genanntes Militainment – ist nicht neu. Als Geburtsstunde des Kriegsfilms gilt der 90-sekündige Propagandafilm „Tearing down the Spanish Flag“ (USA) von 1898 – nur fünf Jahre nach der ersten Leinwandprojektion bewegter Bilder. US-Soldaten zeigen darin das Einholen der spanischen Flagge in Havanna, um dann die US-Amerikanische zu hissen. Im Zweiten Weltkrieg läuft das Kino als Propagandamaschine zur Höchstform auf, vor allen in Deutschland. Im Zeitalter der elektronischen Medien und der globalen Satelliten-Kommunikation begegnen uns schier unvorstellbare Quantitäten und Qualitäten einer öffentlichen Mobilisierung zum Krieg. Sie betreffen die Rolle der Informationsmedien, sowie die massenwirksame Vermittlung von militärischen Konzepten und Szenarien durch elektronische Computerspiele und alle anderen Unterhaltungsmedien. Jährlich unterstützt das Pentagon unzählige dem Militär positiv gesinnte Kriegsfilme. Und auch die Bundeswehr hat die Bedeutung dieser Medien erkannt.
Verfassungsgericht Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?
W. Janisch und H. Prantl in Süddeutsche Zeitung, 03.08.2010
Der Zweite Senat in Karlsruhe will Einsatz von „militärischen Kampfmitteln“ im Inland zulassen – der Erste Senat ist strikt dagegen. Eine solche Spaltung des Gerichts gabe es nie.
Am Bundesverfassungsgericht schwelt eine in seiner Geschichte beispiellose Auseinandersetzung. Die beiden Senate streiten über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Der Erste Senat beharrt auf seiner Ansicht, dass ohne Änderung des Grundgesetzes keine „militärischen Kampfmittel“ zum Einsatz kommen dürfen. Der Zweite Senat ist gegenteiliger Ansicht. Sollte keiner der Senate nachgeben, muss das Plenum entscheiden – alle 16 Richter beider Senate gemeinsam.
junge Welt: Unkontrollierbar
Verfassungsgericht weist Grünen-Klage gegen Bundeswehreinsatz in Heiligendamm ab. Fraktionsinnenexperte Wieland nennt Entscheidung »völlig paradox«
Von Frank Brendle
Inlandseinsätze der Bundeswehr unterliegen engen Verfassungsvorschriften – aber wenn die Bundesregierung sie verletzt, kann das Parlament nichts dagegen tun. Die am Dienstag ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verwendung der Bundeswehr in Heiligendamm zeigt gravierende Defizite bei der Kontrolle von Militäreinsätzen auf.
Da sollte doch was zu machen sein!? – Antimilitaristische Initiative veröffentlicht Bundeswehr-Werbetermine
Die Initiative „kehrt marsch“ hat Termine von Bundeswehr-Werbeauftritten im Internet veröffentlicht und ruft antimiltaristische und friedensbewegte Aktive zu Protestaktionen auf. Die Termine stammen zum Teil aus einer Bundestagsanfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (LINKE), zum Teil von Internetseiten der Bundeswehr und der Agentur für Arbeit. Sie werden auf der Seite
http://www.kehrt-marsch.de/?page_id=11
www.kehrt-marsch.de
in einer interaktiven Karte dargestellt.
»Im Einzelfall« auch gegen Streikende
Eine Kleine Anfrage zum Repressivcharakter der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit
von Frank Brendle
Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist seit Jahren das Mantra der offiziösen »Sicherheitspolitik«.(1) Militärs und Politiker beschwören vor allem den zivilen Nutzen (der in der Unterstützung ziviler Behörden durch das Militär – etwa bei Naturkatastrophen – liege), aber auch den militärischen (Unterstützung militärischer Behörden durch zivile Kräfte). Eindeutig ist: ZMZ bewirkt, dass innenpolitisch relevante Tätigkeiten der Bundeswehr ihren Ausnahmestatus verlieren und institutionalisiert werden.