• Skip to main content

Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

  • Informieren
    • Kampagnen
      • Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!
      • Aktionsbündnis: atomwaffenfrei.jetzt
      • Killerroboter stoppen!
      • Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr
      • Weitere Kampagnen
    • Unsere Themen
      • Anti-Militarisierung
      • Kriege & Konflikte
      • Waffen & Rüstung
      • Theorie & Praxis
      • Positionen von A-Z
    • Pressemitteilungen
    • Kriegsdienstverweigerung
  • Mitmachen
    • Mitglied werden
    • Landesverbände
    • Ortsgruppen
    • Jugend
    • Unser Friedensmobil
    • Aktionsmaterial
    • Newsletter abonnieren
  • Über uns
    • Die DFG-VK
      • Unsere Geschichte
      • Organigramm
      • Satzung der DFG-VK
      • Programm
      • DFG-VK Bundessprecher*innen
      • Konfliktberatung
      • Positionspapier Außenpolitik
      • AG Friedenslogik
    • Kontakt
    • Partner*innen
    • Magazin ZivliCourage
    • CvO-Solidaritätsfonds
    • BvS-Stiftung
  • Spenden
  • Shop
  • Suche

Aktuelle Kriegsgebiete

21.09.2022

Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht!

Eine Vielzahl an europäischen Organisationen appelliert gemeinsam an das Europäische Parlament/die Parlamentarische Versammlung des Europarates, Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus den am Krieg in der Ukraine beteiligten Staaten zu gewährleisten. Zum Appell

Unterstütze das Anliegen und unterzeichne jetzt die Petition zum Appell. Zur Petition

Kriegsdienstverweigerung  Russland Ukraine Belarus
Appell

Beteiligte Organisationen fordern das Europäische Parlament/die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, folgende Punkte zu beschließen:

die fundamentale Bedeutung der Artikel 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen, mit denen ein Angriffskrieg und völkerrechtswidrige Handlungen im Krieg untersagt sind;

die Gültigkeit des Römischen Statutes, das im Artikel 25 die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Vergehen gegen Artikel 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen sieht;

die Anerkennung des 1994 von der OSZE beschlossenen “Verhaltenskodexes zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit“, in dem alle Angehörigen der Streitkräfte persönlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts verantwortlich sind und mit Befehlsgewalt
ausgestattete Angehörige der Streitkräfte keine völkerrechtswidrigen Befehle erlassen dürfen;

dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit innewohnt. Es gibt Individuen das Recht, von der Wehrpflicht befreit zu werden,
wenn diese nicht mit der Religion oder den Überzeugungen des Individuums zu vereinbaren sind. Das Recht darf nicht durch Zwang beschränkt werden“, wie es das UN-Menschenrechtskomitee
anerkannt hat;

Kriegsdienstverweigerung  Ukraine

dass die Verweigerung des Militärdienstes auch unter die Garantien von Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit fällt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 7. Juli 2011 im Fall Bayatyan gegen Armenien festgestellt hat;

die Bedeutung und Gültigkeit früherer Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Kriegsdienstverweigerung, insbesondere der Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung vom 7. Februar 1983, der Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung und zum Ersatzdienst vom 13. Oktober 1989, der Entschließung zur Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft (Jahresbericht des Europäischen Parlaments) vom 11. März 19934 und der Entschließung zur Kriegsdienstverweigerung in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft vom 19. Januar 1994. Und erinnert an die am 28. Oktober 1993 angenommene Entschließung zu den Deserteur*innen aus den Streitkräften der Staaten des ehemaligen Jugoslawien;

die Bedeutung und Gültigkeit früherer Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, darunter die Entschließung 337 (1967), die Empfehlung 816 (1977), die Empfehlung 1518 (2001) und die Empfehlung 1742 (2006). Und erinnert an die Resolution 1042 (1994) zu Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen aus den Republiken des ehemaligen Jugoslawien;

dass nach den internationalen Menschenrechtsgesetzen und -standards das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten gilt, wie es vom UN-Menschenrechtskomitee anerkannt wurde. Und dass Artikel 4, Absatz 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte keine Abweichung von den Verpflichtungen eines Vertragsstaates in Bezug auf Artikel 18 über Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit erlaubt, auch nicht in Zeiten des öffentlichen Notstands, der das Leben einer Nation bedroht;

Kriegsdienstverweigerung Russland

dass es nach internationalen Menschenrechtsstandards keine Diskriminierung hinsichtlich der Art der religiösen oder nicht-religiösen Überzeugungen von Kriegsdienstverweiger*innen geben
darf; es darf keine Diskriminierung zwischen Gruppen von Kriegsdienstverweiger*innen geben; und das Recht zur Verweigerung gilt, wie es unter anderem vom OHCHR und dem UNHCR anerkannt wurde, auch für selektive Verweiger*inne, die glauben, dass die Anwendung von Gewalt unter bestimmten Umständen gerechtfertigt ist, aber nicht unter allen Umständen;

dass nach internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für Wehrpflichtige, Berufsmilitärs und Reservist*innen anerkannt werden sollte, anerkannt unter anderem vom OHCHR, der Parlamentarischen Versammlung, dem
Minister*innenkomitee des Europarats und dem BDIMR der OSZE;

dass der rechtliche Rahmen für die Kriegsdienstverweigerung sowohl in Russland und Belarus als auch in der Ukraine nicht den internationalen und regionalen Menschenrechtsstandards entspricht, wie sie unter anderem vom OHCHR, dem UN-Menschenrechtskomitee, dem UN-
Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, dem BDIMR der OSZE, dem Europäischen Parlament, der Parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarats festgelegt wurden;

dass der Menschenrechtsrat die Staaten ermutigt hat, „in Erwägung zu ziehen, Kriegsdienstverweiger*innen Asyl zu gewähren, die in ihrem Herkunftsland eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Verweigerung des Militärdienstes haben, wenn es keine oder keine
angemessene Regelung für die Kriegsdienstverweigerung gibt“;

dass russische und möglicherweise auch belarussische Soldat*innen den Dienst in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verweigern;

die Gültigkeit der Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, deren Artikel 9 denjenigen Schutz nach dem Flüchtlingsrecht gewährt, denen eine Verfolgung oder Bestrafung droht, weil sie den Militärdienst in einem Konflikt verweigern, der den Zielen und Grundsätzen der
Vereinten Nationen, wie sie in der Präambel und den Artikeln 1 und 2 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind, widerspricht;

die Erklärung des UNHCR, dass „in Fällen, in denen ein bewaffneter Konflikt als völkerrechtswidrig angesehen wird, es nicht notwendig ist, dass Antragsteller*innen „auf internationalen Schutz“ der Gefahr unterliegt, individuell strafrechtlich zur Verantwortung
gezogen zu werden;

Das Europäische Parlament/Die Parlamentarische Versammlung des Europarates fordert daher die Europäische Kommission und den Europäischen Rat/Europarat auf:

sicherzustellen, dass russische und belarussische Soldat*innen, die sich dem Einsatz im Militär und somit dem möglichen Kriegseinsatz in der Ukraine entzogen haben oder desertiert sind, in den Mitgliedsstaaten entsprechend der Qualifikationsrichtlinie Asyl gewährt wird;

sicherzustellen, dass auch ukrainischen Kriegsdienstverweiger*innen, denen die Anerkennung in der Ukraine versagt wurde, wie auch Soldat*innen, die sich auf Seiten der Ukraine etwaigen völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen, Schutz gewährt wird;

die Mitgliedsstaaten aufzurufen, Programme und Projekte zu entwickeln, die Deserteur*innen und Militärdienstentzieher*innen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung bieten.

Den Appelltext als PDF mit Quellenangaben Weiterleiten

Initiator*innen

International Fellowship of Reconciliation (IFOR) Weiterleiten
War Resisters’ International (WRI) Weiterleiten
European Bureau for Conscientious Objection (EBCO) Weiterleiten
Connection e.V Weiterleiten

Unterstützer*innen

Agir pour la Paix, Belgien
Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Deutschland
Aktive Arbeitslose Österreich, Österreich
Aseistakieltäytyjäliitto ry, Finnland
Association of Conscientious Objectors, Athens, Griechenland Association of Women’s Rights “To Mov”, Athens, Griechenland
#aufstehn, Österreich
Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit, Österreich
BOCS Civilization Planning Foundation, Hungary
Bund für Soziale Verteidigung, Deutschland
Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V., Deutschland
Center for Global Nonkilling
Centre pour l’Action Non-Violente (CENAC), Schweiz
Church and Peace; Comité National d’Action pour la Paix et la Démocratie (CNAPD), Belgien
Conscience and Peace Tax International
Coordinadora 12-D „En Pie de Paz“, Spanien
Coordinamento Nazionale Comunità Accoglienti (CNCA), Italien Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), Deutschland
Europäisches Bürger_innenforum/Le Forum Civique Européen (EBF/FCE) Europäische Kooperative Longo mai
Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), Deutschland
Fellowship of Reconciliation England and Scotland
FemArtAct, Athens, Griechenland
Forum Nord Sud, Belgien
Friedensbüro Salzburg, Österreich
Giuristi Democratici, Italien
Heavenly Culture, World Peace, Restoration of Light, Österreich
International Center for Civil Initiatives “Our House”, Belarus
Internationale der Kriegsdienstgegner*innen e.V. (IDK), Deutschland Internationaler Versöhnungsbund Österreich
Kerk en Vrede, Niederlande
Kinisi Ethelonton Service Civil International Ellas (SCI-Hellas), Griechenland
Lebenshaus Schwäbische Alb, Deutschland
Mambrú, Spanien
Mouvement Chrétien pour la Paix, Belgien
Mouvement International de la Réconciliation – MIR France; Movement for Conscientious Objection, Russland
Moviment d’Objecció de Consciència (MOC València), Spanien Movimento Internazionale della Riconciliazione – MIR, Italien
Movimento Nonviolento, Italien
Network of Women in Black in Serbia
Netzwerk Friedenssteuer e.V.
Pacífistas Ciudad Real, Spanien
Pax Christi Österreich
Pax Christi Deutschland
Pax Christi International
Pax Christi Vlaanderen, Belgien
Payday men’s network (UK-US)
Proterra Project Cooperation e.V., Deutschland
Republikanischer Anwältinnen – und Anwälteverein e.V. (RAV), Deutschland
Sadankomitea (Committee 100 Finland)
Service Civil International Österreich
Ukrainian Pacifist Movement
Un ponte per, Italien
Union Pacifiste, Frankreich
Vita Activa – Akademie für angewandte Arbeitslosigkeit, Österreich Vrede, Belgien
Vredesbeweging Pais, Niederlande
Weg des Friedens, Österreich
Women in Black, Belgrade, Serbien


Weiterführende Links

Interviews mit Kriegsdienstverweigerern aus der Ukraine, Russland und Belarus, Connection e.V. Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Anti-Militarisierung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung

21.09.2022

DFG-VK verurteilt Angriff von Aserbaidschan auf Armenien

Fossile Abhängigkeit von Aserbaidschan muss beendet werden

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) zeigt sich aufgrund der neuerlichen Gewalt in der Grenzregion zwischen Aserbaidschan und Armenien besorgt. Die Friedensorganisation fordert von der Bundesregierung und der EU ein Ende der Zusammenarbeit mit dem aserbaidschanischen Regime. Statt Gaslieferungen aus dem Osten, müssen erneuerbare Energien endlich ausgebaut werden.

Viele Opfer durch neue Angriffe

Im Schatten des Krieges in der Ukraine kam es vor einigen Tagen zu einem erneuten Angriff Aserbaidschans auf Armenien. Bei den Kampfhandlungen sollen bisher mindestens 170 Soldat*innen getötet worden sein. Die Zahl der zivilen Opfer ist noch unklar. Es sind die jüngsten Gefechte in einer Reihe militärischer Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern um die Region Nagorno-Karabakh.

Aufschrei bleibt aus

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wird aktuell zu Recht von der Bundesregierung und weiten Teilen der deutschen Bevölkerung verurteilt, Sanktionen gegen Russland finden große Zustimmung. Doch wo bleibt der Aufschrei beim aktuellen völkerrechtswidrigen Angriff Aserbaidschans auf Armenien? Wo bleiben die Forderungen nach einem Ende des Energiedeals zwischen Deutschland und Aserbaidschan?

„Die Bundesregierung betont im In- und Ausland immer wieder ihre sogenannte wertebasierte Außenpolitik – im Fall von Aserbaidschan werden von Vertreter*innen der Bundesregierung weder die Menschenrechtsverletzungen in dem Land noch der völkerrechtswidrige Angriff auf Armenien angesprochen“, kritisiert DFG-VK-Bundessprecherin Shari Kohlmeyer.

Eigene Interessen vor Menschenrechte

Aufgrund der Sanktionen gegen Russland soll in Zukunft sogar noch mehr Gas aus Aserbaidschan gen Westen fließen. Erst Ende August besuchte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Baku und bedankte sich beim aserbaidschanischen Machthaber Ilham Alijew „für die Unterstützung der Europäischen Union.“ Shari Kohlmeyer dazu: „Mal wieder werden wir Zeug*innen davon, wie die Bundesregierung und die EU mit autokratischen Regimen auf Kuschelkurs gehen und schweigen, wenn Völkerrecht verletzt und Menschenrechte mit Füßen getreten werden – die eigenen Interessen stehen im Vordergrund.“

Zusammenarbeit beenden – Klima schützen

Auch mit Blick auf den für Freitag, den 23. September 2022, anstehenden Klimastreik fordert die DFG-VK ein Umdenken im Energiesektor: „Anstatt neue Energiedeals mit Autokrat*innen zu schließen, muss Deutschland sofort alle Hebel in Bewegung setzen und eigene erneuerbare Energien fördern – die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss beendet werden“, so DFG-VK Bundessprecherin Kohlmeyer.

Krieg befördert Klimwandel

Die Friedensorganisation unterstützt die Klimaproteste und erinnert daran, dass das Militär einen großen Teil zum Klimawandel beiträgt: „Waffen, Kampfjets und anderes Kriegsgerät stoßen Unmengen an CO2 aus, Natur und Infrastruktur werden durch Krieg und Militärübungen zerstört und auch beim Wiederaufbau nach bewaffneten Konflikten wird viel klimaschädliches CO2 emittiert“, fasst Kohlmeyer die Kritik kurz zusammen.

Unsere Forderungen

Die DFG-VK fordert einen sofortigen Stopp des aserbaidschanischen Angriffs auf Armenien. Von der Bundesregierung fordert die Friedensorganisation klare Worte und wirtschaftliche Konsequenzen für Aserbaidschan und dessen Machthaber Aliyev. Außerdem appelliert die DFG-VK an alle Menschen, auf den völkerrechtswidrigen Angriff auf Armenien aufmerksam zu machen und ihre Solidarität mit der armenischen Bevölkerung kundzutun.


Pressemitteilung vom 21. September 2022

Stoppt den Krieg von Aserbaidschan
Kontakt

Michael Schulze von Glaßer
Politischer Geschäftsführer der DFG-VK

+4917623575236
svg@dfg-vk.de

Weiterführende Links

„Die Doppelmoral des Westens und die Schwäche Moskaus“, Beitrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung vom 19.09.22 Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Allgemein, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Armenien, Aserbaidschan, Klimwandel, Menschenrechte, Russland, Ukraine

15.08.2022

Deutschlands Rolle im Krieg in der Ukraine – DFG-VK Mitglied klagt

Vor den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin sind 16 Klagen anhängig, in den es um die Rolle Deutschlands im Krieg in der Ukraine geht. Hintergrund der Klagen sind zwei Anträge des Friedensaktivisten Hermann Theisen, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die er Anfang Mai an das Bundeskanzleramt und vier Bundesministerien gerichtet hat.

Worum geht es in den Anträgen

In dem ersten Antrag geht es um ein „Auskunftsersuchen über die Hintergründe der politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine“, im zweiten Antrag um die „Ausrichtung der politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine nach den Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta.“

Deutschland verletzt Friedensgebot

Der Friedensaktivist weist in den Klagen darauf hin, dass die Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta verletzt werden, wenn Deutschland den Krieg in der Ukraine finanziell unterstützt, Waffen in die Ukraine liefert und zudem ukrainische Soldat*innen in Deutschland an der Bedienung jener Waffen ausgebildet werden.

Deutschland de facto Kriegspartei

Damit sei Deutschland faktisch zu einer Kriegspartei geworden, was auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten („Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“) insinuiert hat.

Darin heißt es: „Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von Waffenlieferungen, aber auch die Frage, ob es sich dabei um `offensive ́ oder `defensive ́ Waffen handelt, rechtlich unerheblich. Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“ (Sachstand WD 2 – 3000 – 019/22).

Bereits im April habe Medienberichten zufolge aber demgegenüber bereits die Ausbildung ukrainischer Soldat*innen an schweren Waffen in der Artillerieschule der Bundeswehr im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein begonnen, so Theisen.

Keine Reaktion aus Kanzleramt und Ministerien

Nachdem vom Bundeskanzleramt und den vier Bundesministerien die Anträge des Friedensaktivisten zunächst drei Monate lang unbeantwortet geblieben seien, habe er verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklagen erhoben, die nun vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln verhandelt werden müssten. Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Klagen in drei Sachgebiete aufgeteilt (Informationsfreiheitsgesetz/Presserecht/Sonstiges), weshalb dort bei drei Kammern jeweils mehrere Klagen anhängig seien.

Krieg darf nicht zu unrechtmäßigem Handeln Deutschlands führen

Die DFG-VK verurteilt den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste – dennoch darf dies nicht zu einem unrechtmäßigen Handeln der deutschen Politik führen.

Theisen kritisiert in seinen Klagen die immer massiver werdenden Forderungen nach Waffenlieferungen aus Deutschland in die Ukraine, die noch immer nicht klar definierten Kriegsziele und die aus seiner Sicht mangelnden politischen Bemühungen bei der Suche nach einer diplomatischen Lösung des Krieges.

Diplomatische Lösungen nicht außer Acht lassen

Es habe „den Anschein, als laufen die bundespolitischen Entscheidungsträger*innen einer eskalierenden Abfolge von militärischen Entscheidungen einfach nur stereotyp hinterher, ohne dabei proaktiv auch zivile sicherheitspolitische Lösungsansätze ins Auge zu fassen“, so der Friedensaktivist: „Eine als Alternative zur militärischen Logik ausgerichtete deutsche Sicherheitspolitik muss aber stets vom Frieden her gedacht und konzipiert werden, denn die Verpflichtung des Staates zum Frieden ist im Grundgesetz und der UN-Charta verfassungsrechtlich bindend angelegt.

Deutschland als Vermittlerin

Deutschland könnte deshalb eine tragende Rolle bei der Suche nach einer nicht militärischen Lösung des Krieges in der Ukraine spielen, was angesichts der globalen klimapolitischen Herausforderungen ohnehin einfach nur alternativlos“ sei, so Theisen, der in den bevorstehenden Verfahren den verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg bestreiten werde.


Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 15. August 2022

Hermann Theisen
Kontakt

Hermann Theisen

+49 151 54727508

Weiterführende Links

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Weiterleiten

Pressemitteilung zum Krieg in der Ukraine vom 24.02.2022 Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Hermann Theisen, Russland, Ukraine

27.05.2022

Statements der ukrainischen und russischen Friedensbewegung

Hier finden sich aktuelle Erklärungen und Grußworte aus der Friedensbewegung in Russland und der Ukraine.

Erklärung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung aus Russland
Erklärung zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung aus der Ukraine
Grußwort zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen von ukrainischem Pazifisten

Erklärung der Bewegung der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (Russland) für den
Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung vom 15. Mai 2022

Liebe Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, heute begehen wir unseren Tag der Kriegsdienstverweigerer, während Krieg geführt wird.

Mit dem Beginn des Krieges mit der Ukraine ist der Gedanke der Wehrdienstverweigerung in Russland besonders aktuell geworden. Vor dem Krieg brachten die meisten Wehrpflichtigen und ihre Angehörigen den Militärdienst als Wehrpflichtige nicht mit tatsächlicher Kriegsführung in Verbindung. Die Einberufung erschien als eine Art Sportlager mit Elementen militärischer Ausbildung.

Unabhängig von ihrer politischen Einstellung zwingt das gesunde Gefühl der Angst vor der Teilnahme an einem Krieg auf dem Gebiet eines fremden Landes die Menschen dazu, Anträge auf einen zivilen Ersatzdienst zu stellen und ihr Recht, nicht in der Armee zu dienen, auf andere Weise zu schützen.

Für einige Kriegsdienstverweigerer ist die Möglichkeit, in ihrem Antrag anzugeben, dass sie den Krieg Russlands in der Ukraine ablehnen, wichtig. Das ist eine legale Form, seine Ablehnung direkt gegenüber den Vertretern der staatlichen Behörden zum Ausdruck zu bringen – eine Angelegenheit von moralischer Bedeutung.

In den bisherigen Kriegsmonaten haben wir ein völlig neues Phänomen beobachtet: Fälle, in denen Berufssoldat*innen sich weigern, an der Sonderoperation teilzunehmen* und die Beendigung ihrer Verträge fordern. Wir möchten jenen Soldat*innen und Polizist*innen unseren besonderen Dank aussprechen, die den Mut hatten, sich zu weigern, in einem fremden Land zu töten und zu sterben, die sich weigerten, an der Sonderoperation teilzunehmen.

Heute, wo viele Menschen die Einführung einer teilweisen oder vollständigen Mobilisierung in Russland befürchten, bietet ihnen gerade das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen Unterstützung. Die Bewegung der Kriegsdienstverweigerer in Russland drückt ihre Solidarität mit allen Kriegsgegner*innen aus, mit allen, die sich gegen den Akt der Aggression stellen. Wir wünschen und beten mit aller Kraft,
dass die Ukraine den Angriff überlebt und ihre Unabhängigkeit bewahrt.


*Die „Sonderoperation“ ist der laufende Angriff Russlands auf die Ukraine; formal handelt es sich nicht um einen Krieg, sondern um eine „Sonderoperation“, die in Russland in offiziellen Verlautbarungen als solche bezeichnet wird.


Ukrainische Pazifisten feierten den Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer

Am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer am 15. Mai 2022 gaben ukrainische Pazifist*innen eine Erklärung ab, sie diskutierten über die Besonderheiten der Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine unter dem Kriegsrecht und erzählten Geschichten aus ihrem Leben.

Ruslan Kotsaba beschrieb, wie sein Glaube und seine Hoffnung ihm halfen, die Inhaftierung wegen seiner Weigerung zu töten, zu überleben. Yurii Sheliazhenko informierte darüber, dass heute bei der Zeremonie in der Nähe des Gedenksteins für Kriegsdienstverweigerer auf dem Tavistock Square in London Grüße von ukrainischen Pazifist*innen verlesen wurden, und erläuterte die rechtlichen Aspekte der Ausübung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung. Ilya Ovcharenko erzählte, wie er zum ukrainischen Sicherheitsdienst gerufen wurde und während seines Verhörs die kriegsfeindliche Weltanschauung Leo Tolstois erläuterte.

Die neuen Mitglieder der ukrainischen pazifistischen Bewegung, Oleksandra und Yevheniy, lasen feierlich die Erklärung der War Resisters‘ International (WRI) von Bilthoven (1921) vor.

UKRAINISCHE PAZIFISTISCHE BEWEGUNG
Erklärung der ukrainischen pazifistischen Bewegung

Die Ukraine begeht den Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer am 15. Mai 2022 in einer schwierigen Zeit der Eskalation des russisch-ukrainischen Konflikts aufgrund der brutalen und illegalen russischen Invasion, an einem Zeitpunkt, in dem der Wunsch, den Krieg aus Macht- und
Profitgründen unbegrenzt fortzusetzen, die Menschen zu Geiseln der Todesmaschinerie macht.

Wir rufen alle Kriegsparteien und diejenigen, die sie militärisch unterstützen, auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine Vereinbarung über einen sofortigen Waffenstillstand und die Beilegung des Konflikts mit friedlichen Mitteln im Einklang mit der UN-Charta zu erreichen.

Wir fordern vom Staat volle und belastbare Garantien für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen und das Recht, das Land zu verlassen und im
Ausland Asyl zu suchen, in Übereinstimmung mit internationalen und nationalen Standards der Menschenrechte und des humanitären Rechts, die unter anderem im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in der Verfassung und in den Gesetzen der Ukraine verankert sind. Menschenrechtsverletzungen während der militärischen Mobilmachung sollten nicht zugelassen werden.

Gemeinsam mit der War Resisters‘ International bekunden wir unsere Solidarität mit den russischen und belarussischen Kriegsdienstverweigerern und fordern die sofortige Einstellung aller Repressionen gegen sie.

Kriege werden enden, wenn alle Menschen sich weigern, sich gegenseitig zu töten. Dieses Recht steht uns gesetzlich zu und ist zudem unsere moralische Pflicht. Lasst uns gemeinsam den Krieg
beenden!


Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein erster Schritt zu einer zukünftigen gewaltfreien Gesellschaft

Liebe Freunde,

die ukrainische pazifistische Bewegung gratuliert Euch zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Wir feiern diesen Tag auch in der Ukraine, und er gibt uns die Hoffnung, dass es in einer späteren Zeit kein Mensch mehr wagen wird, jemanden zu töten, und dass es für immer keinen Krieg mehr geben wird.

Wir sind bewegt und dankbar gegenüber all den Kriegsverweigerern in der Welt, die gegen das Blutvergießen in der Ukraine protestieren und sich mit den Kriegsdienstverweigerern in unserem Land sowie mit den Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren in Russland und Belarus solidarisch zeigen.

Diese Länder, denen es ebenso schlecht geht wie der Ukraine, sind vom Militarismus vergiftet, der die Menschen von ihrer Geburt bis zu ihrem Tod in Form von militärisch-patriotischer Erziehung, Kriegspropaganda, militärischer Registrierung, Wehrpflicht, verschiedenen Formen offizieller und inoffizieller Bestrafung und Drangsalierung von Wehrdienstverweigerern verfolgt.

Dieser Kriegsmoloch, diese Kriegsmaschinerie hat es Autokrat*innen, Demagog*innen und Kriegsgewinnler*innen
ermöglicht, die Bevölkerung für sinnlose Massentötungen zu ihrem persönlichen Vorteil und um den Preis des Untergangs von Frieden und Wohlstand in Europa und der Welt zu mobilisieren.

Yurii Sheliazhenko Ukraine
Yurii Sheliazhenko

Einige mutige Bürger*innen stellen sich hier und da offen gegen den Militarismus, aber die meisten Menschen leisten nur passiven Widerstand. Nach Jahren der Unterdrückung und der Einpflanzung gewalttätiger Ideologien brauchen die zarten Pflänzchen der Friedensbewegung besondere Aufmerksamkeit.

Diejenigen, die das Töten verweigern, müssen das Gefühl haben, dass sie nicht allein sind, dass sie Hoffnung haben können und dass sie eine Zukunft haben. Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein erster notwendiger Schritt zur Schaffung einer gewaltfreien Gesellschaft, und wir sollten in die Zukunft schauen und den Menschen nach diesem Bekenntnis die nächsten Schritte erklären sowie die möglichen Konsequenzen, wenn sie dem Wahn eines guten Krieges und gerechtfertigter Gewalt nachgeben.

Wie können sie behaupten, der Frieden gehöre nur den Mächtigsten und Reichsten, denjenigen, die sich durch das Töten anderer schützen können? Haben sie jemals darüber nachgedacht, welcher Unterschied zwischen Frieden und Krieg, zwischen Recht und Unrecht besteht und was uns davon abhalten würde, die nukleare Apokalypse als endgültigen Selbstmord zu riskieren aus Angst, eine Art absoluter Macht zu verlieren? Die absolute Macht, die von Anfang an eine schlechte Fiktion war, die
in Wirklichkeit niemand haben kann, die kein guter Mensch oder keine gute Nation auch nur anstreben sollte.

Frieden ist kein Krieg ohne Ende, er ist eine wunderbare Dynamik des Lebens, frei von Gewalt, er ist Tradition, frei von der Wiederholung tragischer Fehler, er ist Demokratie, frei vom wütenden Zusammenrottungen, und er ist Wirtschaft, frei vom Diebstahl des Lebens und des Glücks anderer. All dies kommt in unsere Leben mit der allmählichen Umwandlung der vorherrschenden Kultur des Krieges und der Gewalt in eine sich entwickelnde Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit.

Vielleicht ist es nicht ganz eine gewaltfreie Revolution, der Traum vieler Kriegsverweigerer, und ich gebe zu, dass es nicht nur Fortschritte, sondern auch offensichtliche Rückschläge geben wird. Vielleicht ist die Kriegsmaschinerie heute außer Kontrolle geraten, aber zweifelt nicht daran, dass die Menschen sie stoppen können und sollten.

Viele Menschen können heute friedlicher leben als in der Vergangenheit, aber sie schwanken immer noch zwischen einer archaischen Kriegskultur und einer fortschrittlichen Kultur des Friedens. Umso wertvoller ist die Arbeit derjenigen, die klar verstehen, dass Frieden nicht spontan entsteht, dass Frieden ein Produkt guter Entscheidungen und vieler gut organisierter Bemühungen ist, dass Frieden auf der Weigerung zu töten beruht und dass Frieden keine Utopie ist, weil er auf Fakten beruht und durch wirksame und realistische Modelle verkörpert wird.

Viele Menschen haben erfolgreich ein gutes Leben ohne Gewalt gelebt und tun dies auch weiterhin, indem sie keiner Macht erlauben, ihre Grundsätze zu gefährden, egal wie groß diese Macht sich selbst einschätzt. Die Ausübung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung ist der lebende Beweis dafür, dass
keine Macht absolut sein kann, dass militaristische Dystopien nichts mit der Realität zu tun haben, dass die Menschen um die Betrügereien der versprochenen Wunder der Gewalt wissen und sie nicht tolerieren werden.

Erinnern wir uns: Dieser Gedenkstein für Kriegsdienstverweigerer auf dem Tavistock Square, der „all jenen gewidmet ist, die das Recht, das Töten zu verweigern, eingeführt und aufrechterhalten haben“, ist ein Eckpfeiler für eine bessere Zukunft der gesamten Menschheit. Er ist ein Eckpfeiler für ein gewaltfreies und glückliches Leben aller Menschen auf der Erde. Eines Tages werden alle Menschen lernen, mutig und weise genug zu sein, um sich selbst, anderen und der Natur keinen Schaden zuzufügen.

Wir sollten praktische Wege des gewaltfreien Lebens lernen und lehren, und wir sollten uns weigern zu töten, denn Krieg ist ein Verbrechen gegen die Menschheit, und deshalb sollten wir keine Art von Krieg unterstützen und uns um die Beseitigung aller Kriegsursachen bemühen.

Grußwort für die Gedenkfeier am Tavistock Square in London am 15. Mai 2022 vom ukrainischen Pazifisten Yurii Sheliazhenko.


Weiterführende Links

Ukrainischer Friedensaktivist Yurii Sheliazhenko im Interview mit Democracy Now! vom 22.03.22 Weiterleiten

Interview mit ukrainischen und russischen Friedensaktivist*innen vom 05.04.22 Weiterleiten

Website der War Resisters‘ International Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus und Antimilitarismus, Theorie & Praxis Stichworte: Friedensbewegung, Kriegsdienstverweigerung, Pazifismus, Russland, Ukraine

27.05.2022

Bundeskongress in kriegerischen Zeiten

Über 100 Delegierte haben sich am vergangenen Wochenende in Duisburg auf dem 23. Bundeskongress der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK) ausgetauscht: Über den russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Klimakatastrophe und Repressionen gegen Friedensaktivist*innen in Deutschland.

Ziele und Überzeugungen

„Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit.“ Diesen Satz aus ihrer Grundsatzerklärung bekräftigen am letzten Wochenende die Teilnehmenden des Bundeskongresses der DFG-VK, der ältesten deutschen Friedensorganisation.

In ihrer Abschlussresolution verurteilten sie den russischen Angriffskrieg und forderten das Töten umgehend zu beenden: „Militarismus, Bellizismus und Nationalismus muss Einhalt geboten werden. Die DFG-VK setzt sich dafür ein, dass eine neue Entspannungspolitik eingeleitet wird, die die Sicherheitsinteressen aller Staaten berücksichtigt. Sicherheit ist neu zu denken und in eine zivile Außenpolitik umzusetzen. Nur gemeinsam kann die Menschheit in Frieden überleben.“

Gäste des Kongresses

Inhaltlichen Input gaben am Kongress-Wochenende der junge Fridays for Future-Aktivist Maurice Conrad und Yurii Sheliazhenko von der „Ukrainischen Pazifistischen Bewegung“.

Unterstützung von Kriegsverweigerer*innen

Zur Unterstützung russischer Kriegsdienstverweigerer*innen wurden von der DFG-VK am Samstag im Rahmen des Bundeskongresses 8.000 Euro an ein Projekt der finnischen Friedensorganisation Aseistakieltäytyjäliitto (AKL | deutsch: Vereinigte Kriegsdienstgegner*innen) und der russischen Organisation Движение сознательных отказчиков (MCO | deutsch: Bewegung der Kriegsdienstgegner*innen) gespendet. Damit soll jungen Russ*innen dabei geholfen werden sich dem Dienst im Militär zu entziehen – beim Angriffskrieg auf die Ukraine setzte das russische Militär bereits Wehrdienstleistende ein.

Workshops

In Workshops wurden den Bundeskongress-Teilnehmenden Aktionsformen wie beispielsweise „Adbusting“ vorgestellt, bei der Militär-Werbung satirisch verändert oder karikiert wird. Außerdem gab es Arbeitsgruppen zum Thema Waffenexporte, Friedensbildung, der Konversion militärischer Areale sowie zum Konzept „Sicherheit neu denken“.

Wahlen

Auch einige Formalia des 1892 in Berlin gegründeten Vereins wurden auf dem Kongress bearbeitet: Jürgen Grässlin, Thomas Carl Schwoerer, Christoph Neeb, Jan Sander und Marius Pletsch wurden erneut in den Bundessprecher*innenkreis gewählt. Neu hinzugewählt wurden Hauke Thoroe, Shari Kohlmeyer, Fabian Grote, Adrián Villa Urrego und Ralf Buchterkirchen. Die Hälfte der Bundessprecher*innen ist 30 Jahre alt oder jünger; die optimale Besetzung aus erfahrenen und jüngeren Mitgliedern, die sich bestens ergänzen. Als politischer Geschäftsführer wurde Michael Schulze von Glaßer wiedergewählt.

Ludwig-Baumann-Preis

Im Rahmen des Kongresses wurde erstmals der Ludwig-Baumann-Preis für außerordentliches Friedensengagement trotz staatlicher Verfolgung an zwei Preisträger*innen vergeben. Bei der ersten Preisträgerin, der Jura-Studentin Frida Henkel aus Berlin, gab es Hausdurchsuchungen, nachdem sie Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum kreativ veränderte. Der zweite Preisträger, Wilfried Porwol aus Kleve, stand bereits mehrfach wegen der Umgestaltung eines Kriegerdenkmals, auf dem u.a. ein Hitler-Zitat zu sehen war und deutsche Soldaten des 1. und 2.Weltkriegs als Helden gefeiert werden, vor Gericht.
Der Preis ist nach dem Wehrmachtsdeserteur Ludwig Baumann (1921-2018) benannt. Das DFG-VK Ehrenmitglied gründete 1990 die “Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.“ und erreichte 2002 die Aufhebung der Unrechtsurteile gegen Deserteure, sogenannte Wehrkraftzersetzer, Selbstverstümmeler und andere Opfer der NS-Militärjustiz.

Zukunft

„Es war ein anstrengender aber sehr informativer Kongress“, fasst DFG-VK Bundeskassierer Christoph Neeb das Wochenende zusammen. Man habe in diesen politisch schwierigen Zeiten die Weichen für die Zukunft gestellt: „Trotz des heftigen Gegenwinds werden wir uns weiter gegen Krieg und Aufrüstung und für Frieden und Abrüstung einsetzen.“


Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 27. Mai 2022

Kontakt

Michael Schulze von Glaßer
Politischer Geschäftsführer der DFG-VK

+4917623575236
svg@dfg-vk.de

Kategorie: Abrüstung und Konversion, Aktuelle Kriegsgebiete, Allgemein, Anti-Militarisierung, Atomwaffen abschaffen, Bertha von Suttner Stiftung, Kriege & Konflikte, Kriegsdienstverweigerung, Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen, Pazifismus und Antimilitarismus, Pressemitteilung, Stoppt den Waffenhandel, Theorie & Praxis, Waffen & Rüstung Stichworte: Bundeskongress, Duisburg, Kriegsdienstverweigerung, Ludwig Baumann, Russland

06.05.2022

Völkerrechtswidrige Angriffe der Türkei auf kurdische Gebiete nicht weiter dulden

Weitgehend unbeachtet von der hiesigen Öffentlichkeit greift die Türkei wieder einmal kurdische Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien an. Am 17. April 2022 startete die türkische Armee ihre Großoffensive „Claw-Lock“, die sich nach offiziellen Angaben der türkischen Regierung gegen PKK-Stellungen richtet. Wie bereits in der Vergangenheit wird aber auch die kurdische Zivilbevölkerung getroffen.

Angriffe nicht weiter dulden

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) fordert von der Bundesregierung, die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei endlich öffentlich scharf zu verurteilen.

Türkische Angriffe treffen Zivilist*innen

Seit mehr als zwei Wochen greift die türkische Armee kurdische Gebiete im Irak und in Syrien mit schwerer Artillerie und Drohnen aus der Luft an. Am 18. April 2022 marschierte sie mit Bodentruppen in den Irak ein. Insbesondere in Nord- und Ostsyrien werden nicht nur Stellungen der kurdischen PKK getroffen, auch die Zivilbevölkerung leidet massiv unter den Angriffen, Zivilist*innen werden verwundet oder sterben.

Statements des Auswärtigen Amts unzureichend

Dessen ungeachtet vermeldete das Auswärtige Amt auf der Bundespressekonferenz vom 20. April 2022 lediglich, dass es die türkischen Angriffe zur Kenntnis genommen habe. In Bezug auf die Lage im Nordirak rufe das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben alle Konfliktparteien regelmäßig zur Zurückhaltung und zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf.

„Die bisherigen Stellungnahmen der Bundesregierung und des Auswärtigen Amtes zur türkischen Offensive haben mit einer werteorientierten Außenpolitik, wie sie sich die neue Außenministerin Annalena Baerbock auf die Fahne geschrieben hat, nichts zu tun,“ beklagt Kathi Müller, Bundessprecherin der DFG-VK.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages schafft Fakten

Sprecher*innen des Auswärtigen Amtes und der Bundesregierung weisen immer wieder auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen hin, auf das sich die Türkei bei ihren Angriffen berufe. „Deutschland und auch andere NATO-Staaten dulden damit sowohl die systematischen Angriffe auf Kurd*innen als auch die Verletzung der Souveränität des Iraks und Syriens,“ erklärt Müller weiter.

In einem Papier über zwei vorangegangene Militäroperationen der Türkei gegen PKK-Stellungen im Irak vom 8. Juli 2020 stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fest, dass keine Selbstverteidigungslage für die Türkei zu erkennen sei. Zu der gleichen Einschätzung kam der Wissenschaftliche Dienst bei der Betrachtung völkerrechtlicher Aspekte der türkischen Militäroperation in Syrien ein Jahr zuvor.

Bundesregierung übernimmt türkische Sichtweise unkritisch

In ihrer Antwort auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut im Bundestag erklärte Staatsministerin Dr. Anna Lührmann, dass der deutschen Regierung zu den derzeit keine Erkenntnisse vorlägen, die eine genauere völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroperation erlaubten. Immer wieder übernahm sie dabei unkritisch das Wording der türkischen Regierung und sprach von einem „militärischen Vorgehen der Türkei gegen die Terrororganisation PKK“.

Türkische Angriffe mit deutschen Waffen

Hinzu kommt, dass bei den völkerrechtswidrigen Angriffen der Türkei auf die kurdischen Gebiete auch deutsche Kriegswaffen und Rüstungsgüter zum Einsatz kommen. Laut einem Bericht des Bonn International Center for Conversion (BICC), lag das Gesamtvolumen der Rüstungsexporte aus Deutschland in die Türkei im Jahr 2020 bei 22,9 Mio. Euro. Außerdem ist deutsche Sensortechnologie des Rüstungskonzerns Hensoldt über ein südafrikanisches Tochterunternehmen eine wichtige Komponente vieler türkischer Bayraktar TB2-Drohnen. Die Bayraktar TB2 wird im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seitens der Ukraine militärisch eingesetzt und darüber hinaus in viele Staaten exportiert und tödlich eingesetzt.

Abschiebestopp für kurdische Friedensaktivist*innen

„Wir fordern, dass die Bundesregierung endlich Klartext redet und die Angriffe des NATO-Partners Türkei als das bezeichnet was sie sind: als einen klaren Bruch des Völkerrechts,“ so die DFG-VK Bundessprecherin und ergänzt: „Unsere Solidarität gilt den Kurd*innen, die derzeit unter der türkischen Offensive im Nordirak und in Nordsyrien leiden, aber auch kurdischen Friedensaktivist*innen hier in Deutschland.“ Trotz der bedrohlichen Lage für Kurd*innen und der anhaltenden Militäroffensive werden in Deutschland lebende Kurd*innen weiter in die Türkei abgeschoben. Die DFG-VK fordert einen Stopp der Abschiebungen in das Land, in dem Aktivist*innen und Menschenrechtler*innen Folter und Inhaftierung drohen.

Friedensfahne
Kontakt

Katharina Müller
Bundessprecherin der DFG-VK
mueller@dfg-vk.de


Pressemitteilung des Bundessprecher*innenkreises der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 05.05.22

Weiterführende Links

Wissenschaftlicher Dienst zur türkischen Militäroperation im Irak vom 08.07.20 Weiterleiten

Wissenschaftlicher Dienst zur türkischen Militäroperation in Syrien vom 17.10.19 Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung, Stoppt den Waffenhandel, Waffen & Rüstung Stichworte: Bundesregierung, Irak, PKK, Syrien, Türkei, Völkerrecht, Waffenlieferungen

  • « Go to Previous Page
  • Seite 1
  • Interim pages omitted …
  • Seite 12
  • Seite 13
  • Seite 14
  • Seite 15
  • Seite 16
  • Interim pages omitted …
  • Seite 24
  • Go to Next Page »
  • Mitglied werden
  • Spenden
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Copyright © 2026 Deutsche-Friedensgesellschaft Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen · Anmelden