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Kindersoldat*innen

12.02.2013

Katrin Werner: Politisches Asyl für Kindersoldaten

„Der Missbrauch von Kindern als Soldaten ist Ausdruck der Verrohung einer Gesellschaft“, konstatiert Katrin Werner, Mitglied des Menschenrechtsausschusses für die Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Red Hand Days am 12. Februar. Gegenwärtig werden in über 22 Staaten zirka 250.000 Kindersoldaten eingesetzt. Werner weiter:

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Kategorie: Kindersoldat*innen, Kriege & Konflikte Stichworte: Red Hand Day

12.02.2013

Kindersoldaten: Deutschland muss international Vorbild sein

Anlässlich des morgigen Welttages gegen den Einsatz von Kindersoldaten erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik:

Kindersoldaten sind unverändert grausame Realität. Der jüngst in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vorgestellte „Schattenbericht Kindersoldaten 2012“ macht deutlich, welchen Beitrag Deutschland leisten kann, damit die betroffenen Kinder tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Minderjährige haben grundsätzlich nichts bei Streitkräften zu suchen – auch nicht, wenn sie freiwillig und mit Zustimmung ihrer Eltern rekrutiert wurden. Hier muss Deutschland konsequent sein. Schließlich hat Deutschland das entsprechende Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Die Bundesregierung muss mehr Druck auf die Staaten ausüben, die den Einsatz von Kindersoldaten nicht ächten.

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Kategorie: Kindersoldat*innen, Kriege & Konflikte Stichworte: Schattenbericht Kindersoldaten

19.04.2012

Die Forderungen des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten 2012

1. „Straight 18″: Kein Kind unter 18 Jahren darf in Armeen, bewaffneten Gruppen oder anderen militärischen Verbänden eingesetzt oder geschult werden. Dies gilt unabhängig von der Funktion (auch nicht ohne Waffe!) und unabhängig davon ob es unfreiwillig oder „freiwillig“ geschieht. Auch dürfen unter 18-Jährige prinzipiell nicht für Armeen oder bewaffnete Gruppen geworben werden. Alle Kinder unter 18 Jahren müssen aus Armeen und bewaffneten Gruppen entlassen werden und bei ihrer Rückkehr ins zivile Leben unterstützt werden.
2. Bestrafung der Verantwortlichen: Personen, Staaten und bewaffnete Gruppen, die Kinder rekrutieren, müssen öffentlich benannt und bestraft werden. Personen müssen vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder vor nationalen Gerichten angeklagt werden. Staaten und bewaffnete Gruppen müssen öffentlich verurteilt werden (z. B. vom UN-Sicherheitsrat) und sanktioniert werden (wirtschaftliche Konsequenzen, Reiseverbote, Kontensperrungen.)

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Kategorie: Kindersoldat*innen, Kriege & Konflikte Stichworte: Forderungen

10.09.2011

Panzer als Spielplatz

Bundeswehr stellt klar: Kinder dürfen auf Kriegsgerät herumtollen
Von Frank Brendle

Die Bundeswehr nutzt die kindliche Faszination für Technik und Waffen aus. Ihr seien die Rekrutierungsziele wichtiger als der Kinderschutz, kritisiert »Terre des hommes«.

Die Bundeswehr legt es darauf an, Kinder noch mehr für den Krieg zu begeistern. Ein jetzt bekannt gewordener interner Erlass erlaubt es Eltern, ihre Kleinen auf und in Panzern, Flugzeugen und anderem Kriegsgerät spielen zu lassen. Die Bundeswehr stand erst vor wenigen Wochen in der Kritik, als Kinder beim Tag der offenen Tür in einer bayerischen Kaserne ein Miniaturdorf namens »Klein-Mitrovica« im wahrsten Wortsinn ins Visier nehmen durften. Sie konnten auch ungehindert ausgestellte Maschinenpistolen und andere Waffen in die Hände nehmen. Letzteres untersagt eigentlich ein Erlass zur Informationsarbeit der Bundeswehr.

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Kategorie: Anti-Militarisierung, Kindersoldat*innen, Rekrutierung der Bundeswehr

09.03.2011

Schattenbericht Kindersoldaten 2011

Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten legt im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens einen Schattenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vor
(von Dr. Hendrik Cremer)

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Inhaltsverzeichnis

04 – 1. Vorwort
06 – 2. Einleitung
08 – 3. Ausführungen zu einzelnen Vorschriften
08 – 3.1. Rekrutierung von 17-Jährigen in die Bundeswehr
09 – 3.2. Möglichkeit für Minderjährige, ihren Dienst bei den Streitkräften aus freien Stücken einzustellen
10 – 3.3. Stärkung der Menschenrechts- und Friedenserziehung
11 – 3.4. Werbung für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland (Afghanistan)
durch die Bundeswehr an deutschen Schulen
13 – 3.5. Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber und Berufsberatung, insbesondere im schulischen Bereich
16 – 3.6. Waffenexporte
19 – 3.7. Beachtung eingegangener Verpflichtungen gegenüber ehemaligen,
nach Deutschland geflohenen Kindersoldaten
21 – 4. Zusammenfassung mit Empfehlungen
24 – 5. Anhang: Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten

Hinweis
Im Schattenbericht Kindersoldaten 2007 wurden darüber hinaus zu folgenden Themen Ausführungen gemacht:
• Verhinderung und strafrechtliche Ahndung der Einziehung und des Einsatzes von Minderjährigen in Feindseligkeiten durch bewaffnete Gruppen (Artikel 4 des Zusatzprotokolls)
• Internationale Zusammenarbeit (Artikel 7)
• Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz (Artikel 7)
Der Schattenbericht Kindersoldaten 2007 zum Download unter:

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Kategorie: Kindersoldat*innen, Kriege & Konflikte Stichworte: eutsche Bündnis Kindersoldaten, Schattenbericht Kindersoldaten

14.02.2011

Kinderschutz bei der Bundeswehr – Waffen bleiben Spielzeug

Kinder sind von Waffen fasziniert. Das nutzt die Bundeswehr und lässt die Kleinen auf Panzern turnen. Dafür gibt es nun eine neue Vorschrift.
von MICHAEL SCHULZE VON GLASSER
http://www.taz.de/Kinderschutz-bei-der-Bundeswehr/!78028/
(in der taz vom 13.09.2011)


KASSEL taz
Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte beim Kinderhilfswerk terre des hommes, ist sauer. Noch vor kurzer Zeit hat er das Verteidigungsministerium für eine 2007er Vorschrift gelobt, wonach die Bundeswehr Kinder bei Werbeveranstaltungen nicht an Waffen lassen darf. Bis zum Alter von 18 Jahren darf demnach niemand Zugang zu Handfeuerwaffen oder Munition erhalten. „Für ausgestellte Waffensysteme“, so die Vorschrift, „gilt dies adäquat“.

Doch im Januar 2011 wurde dies geändert: Als „Waffen“ gelten nun nur noch Schusswaffen und Vergleichbares. „Schiffe, Flugzeuge sowie nicht-handelsübliche Fahrzeuge der Bundeswehr sind keine [Hervorhebung im Original] Waffensysteme im Sinne des Waffengesetzes.“ Kinder dürfen bei den Werbeveranstaltungen der Armee also kein Gewehr in die Hand nehmen, aber sich in einen Leopard 2-Kampfpanzer oder einen Eurofighter-Kampfjet setzen.

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Kategorie: Anti-Militarisierung, Kindersoldat*innen, Rekrutierung der Bundeswehr Stichworte: Kinderschutz, terre des hommes

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