Verwaltungsgericht Koblenz stärkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Überraschend deutlich hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage des Heidelberger Atomwaffengegners und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen stattgegeben. Gegenstand der Klage war ein Flugblatt, mit dem Theisen im vergangenen Frühjahr zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert hatte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Aufrufe beschlagnahmen und erwirkte einen Strafbefehl, da der Blockadeaufruf strafbar sei. Nachdem sich auch die Stadtverwaltung Koblenz dieser Auffassung anschloss und eine Verteilung der Flugblätter verbot, klagte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen dieses Verbot.
Büchel
Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet über Aufruf zur Sitzblockade
Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag, 27.02.2014, 09:45 Uhr (Deinhardpassage, 1, Sitzungssaal A021), über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist (DFG-VK).
Theisen hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern.
Atomwaffenstandort Büchel blockiert
5. August 2014, 18:30 Uhr, Seit 6 Uhr heute morgen blockieren Friedensaktivist_innen drei Tore des Atomwaffenstützpunkts Büchel bei Cochem, Rheinland-Pfalz. Die Aktionsteilnehmer_innen haben heute um 17:00 Uhr beschlossen, bis morgen um 08:16 Uhr weiter zu blockieren. Diese ist die Uhrzeit des Atombombenabwurfs auf Hiroshima am 6. August 1945. Damit wird die Aktion es sei denn sie wird nicht von der Polizei geräumt die längste Blockade des Atomwaffenlagers sein. Morgen früh wird noch einmal beschlossen, ob die Aktion weiter verlängert wird. Wir wollen hier nicht einfach sitzengelassen werden und das überregional unsere Aktion in der Presse nicht benannt wird, sagt Marion Küpker von der GAAA.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Atomwaffenstandort Büchel blockiertDen Wahnsinn beenden! Atomwaffen aus Büchel abziehen! Beendigung der völkerrechtswidrigen „nuklearen Teilhabe“!
Zum Absturz einer Tornados-Maschine der Bundeswehr in der Nähe von Büchel erklärte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:
Die Tornado-Piloten des Jagdbombergeschwaders 33 auf dem Fliegerhorst Büchel lernen, wie man Atombomben abwirft. Die in Büchel lagernden US-Atomwaffen ermöglichen es der Bundesrepublik, sich an der „nuklearen Teilhabe“ der NATO zu beteiligen. Das heißt, im Kriegsfall können Tornado-Piloten aus Büchel Nuklearwaffen einsetzen, wenn der US-Präsident diese freigegeben hat. „Das will gelernt und geübt sein“, schrieb Otfried Nassauer in tagesschau.de (10. Juli 2008). „Deshalb lernen Bundeswehrtechniker, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen an den Tornadoflugzeugen montiert und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Regelmäßig überprüfen die US-Streitkräfte mit Nuklearen Sicherheitsinspektionen, ob in Büchel alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.“
Warum, so wäre als erstes zu fragen, überprüft niemand, ob die Piloten der Bundeswehr dazu überhaupt berechtigt sind? Die Rechtslage ist sogar eindeutig: Es ist deutschen Soldaten verboten Massenvernichtungswaffen einzusetzen. So heißt es in einer Neufassung der „Druckschrift Einsatz Nr. 03 – Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ – einer Taschenkarte für Soldaten der Bundeswehr aus dem Juni 2008 – auf Seite fünf klipp und klar:
Tornadoabsturz in Atomwaffennähe
Nachdem am Donnerstag ein Tornado in der Eifel bei Laubach (Rheinland-Pfalz) abgestürzt ist, hat der Bundesverbandn Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) seine Forderung nach der Schließung des Atomwaffenlagers in Büchel bekräftigt. Der Absturzort des Tornados ist nur wenige Flugsekunden, etwa 8 km, von Büchel entfernt. Der Tornado war offenbar im Landeanflug Richtung Fliegerhorst Büchel unterwegs, als er abstürzte. „Ein Absturz über dem Atomwaffenlager hätte eine Katastrophe verursachen können“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz in einer ersten Stellungnahme. Buchholz fordert Aufklärung darüber, ob und welche Munition sich an Bord der abgestürzten Maschine befunden hat. Gleichzeitig sprach er sich generell gegen militärische Flugübungen aus.
Der BBU hat in der Vergangenheit immer wieder gemeinsam mit Friedensorganisationen den Abzug der in Büchel stationierten vermutlich letzten 20 US-Atomwaffen aus der Bundesrepublik gefordert. In einem Demonstrationsaufruf gegen das Atomwaffenlager in Büchel hieß er vor einiger Zeit: „Immer noch besteht die Gefahr eines Atomkrieges aus Versehen: durch einen technischen Fehler oder durch menschliches Versagen. Obwohl Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtlich geächtet sind, werden bestehende Atomwaffenbestände nicht weiter vernichtet, sondern modernisiert. Obwohl schon die Drohung mit dem Einsatz der Atomwaffen ein Verbrechen an der Menschheit ist, wollen weitere Staaten ebenfalls Atomwaffen.? Weitere Informationen zum Atomwaffenstandort Büchel findet man im Internet unter .
Katastrophenschutz gegen Atomwaffen
750 Friedensaktivisten blockierten die Zufahrtstraßen zum Fliegerhorst in Büchel
Von Hubert Thielicke, Büchel
»Rhythm beats Bombs«: Konzerte, Lesungen und eine Blockade gegen den einzigen deutschen Atomwaffenstandort. Rund 750 Leute zelteten von Sonntag auf Montag vor den Toren des Fliegerhorsts Büchel.
Friedliche Koexistenz am Fliegerhorst in Büchel: Während draußen Atomwaffengegner – Buddhisten und Christen, Linke und Grüne, Junge und Alte – kampierten, schauten von drinnen Soldaten interessiert zu. Hunderte mit Helm und Pistole gerüstete Polizeibeamte standen nahe bei den Eingangstoren, andere umkreisten das Gelände mit ihren Fahrzeugen. Das zwischen den Protestorganisatoren, Bundeswehr und Polizei abgestimmte Kooperationsabkommen werde eingehalten, sagte ein Polizeisprecher.