von Inge Höger und Paul Grasse
Im vergangenen Jahr erlebte das Thema deutscher Söldner eine kurze Konjunktur, als die Sicherheitsfirma Asgaard mit Sitz im münsterländischen Ahlen angeblich ihre Angestellten in einen Einsatz zum Schutz eines Warlords nach Somalia schicken wollte. Die Firma heißt nicht nur heidnisch, sie hat auch ein Wikingerschiff im Logo und begrüßt die Besucher ihrer Website mit den Klängen aus Star Wars. Asgaard beschäftigte ausnahmsweise sogar die Staatsanwaltschaft, die den § 109 des Strafgesetzbuches verletzt sah, der das „Anwerben für einen fremden Wehrdienst“ unters Strafe stellt. Zwar handelte es sich anscheinend um eine Angeberei der Geschäftsführung, dennoch hätten diese Affäre und Meldungen aus vergangenen Jahren, die Deutsche unter den Zehntausenden Söldnern im Irak vermuteten, die Bundesregierung zum Handeln motivieren sollen. Auch der Tod eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der für eine US-Firma in Kunduz als Wachmann arbeitete, beirrte die Bundesregierung nicht in ihrer Haltung, dass die „bestehenden Vorschriften im EG-Sanktionsrecht, Gewerberecht und Außenwirtschaftsrecht ausreichen, Sicherheitsunternehmen mit militärischen Absichten zu begegnen[1]“. Bemerkenswerter Weise sind sich in dieser Hinsicht zumindest die Bundesregierungen vollkommen einig, ob nun SPD und die Grünen oder heute CDU/CSU und die FDP.
Kriege & Konflikte
Gefährdete Freiheiten: Nach den Revolution in Tunesien und Ägypten
Von Claudia Haydt
http://www.zc-online.de
(für Zivilcourage 1-2011)
„Das ist ein Sieg für die Menschen und für die Revolution“. Mit dieser für ihn eher untypischen Begeisterung begrüßte der Sprecher der tunesischen kommunistischen Arbeiterpartei Hamma Hammami Anfang März die Nachricht, dass eine zentrale Forderung der Protestierenden erfüllt wurde. Am 24. Juli wird in allgemeinen Wahlen eine verfassungsgebende Versammlung gewählt werden.
Schattenbericht Kindersoldaten 2011
Das Deutsche Bündnis Kindersoldaten legt im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens einen Schattenbericht zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes und zum Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vor
(von Dr. Hendrik Cremer)
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Inhaltsverzeichnis
04 – 1. Vorwort
06 – 2. Einleitung
08 – 3. Ausführungen zu einzelnen Vorschriften
08 – 3.1. Rekrutierung von 17-Jährigen in die Bundeswehr
09 – 3.2. Möglichkeit für Minderjährige, ihren Dienst bei den Streitkräften aus freien Stücken einzustellen
10 – 3.3. Stärkung der Menschenrechts- und Friedenserziehung
11 – 3.4. Werbung für den Einsatz der Bundeswehr im Ausland (Afghanistan)
durch die Bundeswehr an deutschen Schulen
13 – 3.5. Werbung für die Bundeswehr als Arbeitgeber und Berufsberatung, insbesondere im schulischen Bereich
16 – 3.6. Waffenexporte
19 – 3.7. Beachtung eingegangener Verpflichtungen gegenüber ehemaligen,
nach Deutschland geflohenen Kindersoldaten
21 – 4. Zusammenfassung mit Empfehlungen
24 – 5. Anhang: Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung
von Kindern an bewaffneten Konflikten
Hinweis
Im Schattenbericht Kindersoldaten 2007 wurden darüber hinaus zu folgenden Themen Ausführungen gemacht:
• Verhinderung und strafrechtliche Ahndung der Einziehung und des Einsatzes von Minderjährigen in Feindseligkeiten durch bewaffnete Gruppen (Artikel 4 des Zusatzprotokolls)
• Internationale Zusammenarbeit (Artikel 7)
• Deutsche Soldaten im Auslandseinsatz (Artikel 7)
Der Schattenbericht Kindersoldaten 2007 zum Download unter:
aixpaix.de: Mutmaßlichem WikiLeaks-Informanten droht Todesstrafe
Er steht im Verdacht, mehr als 250.000 geheime Depeschen des diplomatischen Dienstes der USA an WikiLeaks weitergegeben zu haben: Nun ist Bradley Manning in 22 weiteren Punkten angeklagt worden, teilte das US-Verteidigungsministerium mit. Am schwersten davon wiegt der Vorwurf der „Kollaboration mit dem Feind“, berichteten mehrere US-Medien unter Berufung auf Militärquellen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm dabei die Todesstrafe.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin aixpaix.de: Mutmaßlichem WikiLeaks-Informanten droht TodesstrafeDer Westen und die arabischen Revolutionen
Von Tobias Pflüger
https://zivilcourage.dfg-vk.de
(für Zivilcourage 1-2011)
Die Aufstände in arabischen Ländern haben manche überrascht, darunter auch so manche westliche Regierung wie die der Bundesrepublik. Seit Jahren hatte und hat die deutsche Regierung die besten Beziehungen zu den verschiedenen arabischen Herrschern, egal wie brutal und undemokratisch diese herschten oder herrschen.
Für Deutschland – wie für die anderen EU-Ländern sowie die USA und Israel – waren und sind die despotischen arabischen Herrscher die Garanten für „Stabilität“ in der Region. Jahrelang wurden und werden bis heute diese autoritären arabischen Despoten gestützt gegen eine vermeintliche „islamistische“ Gefahr. Davon profitierten Mubarak in Ägypten, Ben Ali in Tunesien und davon profitieren bis heute alle anderen arabischen Herrscher von Marokko über Bahrain und Saudi-Arabien bis Dschibuti (das übrigens einen Bundeswehr-Stützpunkt hat). Dafür wurden und werden Wahlergebnisse von Wahlen wie denjenigen in Algerien oder in Palästina dann einfach nicht anerkannt.
Kinderschutz bei der Bundeswehr – Waffen bleiben Spielzeug
Kinder sind von Waffen fasziniert. Das nutzt die Bundeswehr und lässt die Kleinen auf Panzern turnen. Dafür gibt es nun eine neue Vorschrift.
von MICHAEL SCHULZE VON GLASSER
http://www.taz.de/Kinderschutz-bei-der-Bundeswehr/!78028/
(in der taz vom 13.09.2011)
KASSEL taz
Ralf Willinger, Referent für Kinderrechte beim Kinderhilfswerk terre des hommes, ist sauer. Noch vor kurzer Zeit hat er das Verteidigungsministerium für eine 2007er Vorschrift gelobt, wonach die Bundeswehr Kinder bei Werbeveranstaltungen nicht an Waffen lassen darf. Bis zum Alter von 18 Jahren darf demnach niemand Zugang zu Handfeuerwaffen oder Munition erhalten. „Für ausgestellte Waffensysteme“, so die Vorschrift, „gilt dies adäquat“.
Doch im Januar 2011 wurde dies geändert: Als „Waffen“ gelten nun nur noch Schusswaffen und Vergleichbares. „Schiffe, Flugzeuge sowie nicht-handelsübliche Fahrzeuge der Bundeswehr sind keine [Hervorhebung im Original] Waffensysteme im Sinne des Waffengesetzes.“ Kinder dürfen bei den Werbeveranstaltungen der Armee also kein Gewehr in die Hand nehmen, aber sich in einen Leopard 2-Kampfpanzer oder einen Eurofighter-Kampfjet setzen.