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Hermann Theisen

15.08.2022

Deutschlands Rolle im Krieg in der Ukraine – DFG-VK Mitglied klagt

Vor den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin sind 16 Klagen anhängig, in den es um die Rolle Deutschlands im Krieg in der Ukraine geht. Hintergrund der Klagen sind zwei Anträge des Friedensaktivisten Hermann Theisen, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die er Anfang Mai an das Bundeskanzleramt und vier Bundesministerien gerichtet hat.

Worum geht es in den Anträgen

In dem ersten Antrag geht es um ein „Auskunftsersuchen über die Hintergründe der politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine“, im zweiten Antrag um die „Ausrichtung der politischen, ministeriellen und behördlichen Tätigkeiten und Entscheidungen im Umgang mit dem Krieg in der Ukraine nach den Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta.“

Deutschland verletzt Friedensgebot

Der Friedensaktivist weist in den Klagen darauf hin, dass die Bestimmungen des Friedensgebotes des Grundgesetzes und der UN-Charta verletzt werden, wenn Deutschland den Krieg in der Ukraine finanziell unterstützt, Waffen in die Ukraine liefert und zudem ukrainische Soldat*innen in Deutschland an der Bedienung jener Waffen ausgebildet werden.

Deutschland de facto Kriegspartei

Damit sei Deutschland faktisch zu einer Kriegspartei geworden, was auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten („Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“) insinuiert hat.

Darin heißt es: „Bei Unterstützungsleistungen auf der Grundlage von non-belligerency bleibt der Umfang von Waffenlieferungen, aber auch die Frage, ob es sich dabei um `offensive ́ oder `defensive ́ Waffen handelt, rechtlich unerheblich. Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen“ (Sachstand WD 2 – 3000 – 019/22).

Bereits im April habe Medienberichten zufolge aber demgegenüber bereits die Ausbildung ukrainischer Soldat*innen an schweren Waffen in der Artillerieschule der Bundeswehr im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein begonnen, so Theisen.

Keine Reaktion aus Kanzleramt und Ministerien

Nachdem vom Bundeskanzleramt und den vier Bundesministerien die Anträge des Friedensaktivisten zunächst drei Monate lang unbeantwortet geblieben seien, habe er verwaltungsrechtliche Untätigkeitsklagen erhoben, die nun vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln verhandelt werden müssten. Das Verwaltungsgericht Berlin habe die Klagen in drei Sachgebiete aufgeteilt (Informationsfreiheitsgesetz/Presserecht/Sonstiges), weshalb dort bei drei Kammern jeweils mehrere Klagen anhängig seien.

Krieg darf nicht zu unrechtmäßigem Handeln Deutschlands führen

Die DFG-VK verurteilt den russischen Angriff auf die Ukraine aufs Schärfste – dennoch darf dies nicht zu einem unrechtmäßigen Handeln der deutschen Politik führen.

Theisen kritisiert in seinen Klagen die immer massiver werdenden Forderungen nach Waffenlieferungen aus Deutschland in die Ukraine, die noch immer nicht klar definierten Kriegsziele und die aus seiner Sicht mangelnden politischen Bemühungen bei der Suche nach einer diplomatischen Lösung des Krieges.

Diplomatische Lösungen nicht außer Acht lassen

Es habe „den Anschein, als laufen die bundespolitischen Entscheidungsträger*innen einer eskalierenden Abfolge von militärischen Entscheidungen einfach nur stereotyp hinterher, ohne dabei proaktiv auch zivile sicherheitspolitische Lösungsansätze ins Auge zu fassen“, so der Friedensaktivist: „Eine als Alternative zur militärischen Logik ausgerichtete deutsche Sicherheitspolitik muss aber stets vom Frieden her gedacht und konzipiert werden, denn die Verpflichtung des Staates zum Frieden ist im Grundgesetz und der UN-Charta verfassungsrechtlich bindend angelegt.

Deutschland als Vermittlerin

Deutschland könnte deshalb eine tragende Rolle bei der Suche nach einer nicht militärischen Lösung des Krieges in der Ukraine spielen, was angesichts der globalen klimapolitischen Herausforderungen ohnehin einfach nur alternativlos“ sei, so Theisen, der in den bevorstehenden Verfahren den verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg bestreiten werde.


Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) vom 15. August 2022

Hermann Theisen
Kontakt

Hermann Theisen

+49 151 54727508

Weiterführende Links

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Weiterleiten

Pressemitteilung zum Krieg in der Ukraine vom 24.02.2022 Weiterleiten

Kategorie: Aktuelle Kriegsgebiete, Kriege & Konflikte, Pressemitteilung Stichworte: Hermann Theisen, Russland, Ukraine

11.11.2021

Air Base Ramstein: Klage gegen Verteidigungsministerium

Hermann Theisen, Mitglied der DFG-VK, hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesministerium der Verteidigung erhoben. Dabei geht es um ein Auskunftsersuchen zur Rolle der Air Base Ramstein bei extralegalen Tötungen durch US-Kampfdrohnen, das vom Ministerium abgelehnt worden ist.

Theisens Anfrage

Im Frühjahr hatte der Friedensaktivist Theisen (Foto) das Verbindungskommando der Luftwaffe in Ramstein-Miesenbach, das Luftwaffentruppenkommando in Köln-Wahn, das Kommando Luftwaffe in Berlin sowie das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn und Berlin angeschrieben und um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche konkreten Erkenntnisse hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) über die Hintergründe und die Funktion der US Air Base Ramstein bei dem Einsatz von US-Kampfdrohnen?

2. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) in diesem Zusammenhang seinen Einfluss geltend gemacht und gegenüber der US-Army die Einhaltung der in Deutschland geltenden Straf- und Verfassungsnormen eingefordert?

3. Hat das in Ramstein-Miesenbach stationierte Verbindungskommando der Luftwaffe United States Airforce Europe (VKdoLw USAFE) die deutschen Strafverfolgungsbehörden über die in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Rechtsverstöße informiert?

Ministerium lehnt Anfrage ab

Das Bundesverteidigungsministerium hat daraufhin sämtliche Anfragen an sich gezogen und einen Informationsanspruch mit der Begründung abgelehnt, dass dort „in der Gesamtschau faktisch keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen“ vorlägen. Theisen sieht sich deshalb in seinen Rechten aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Landestransparenzgesetz sowie aus seinen Grundrechten aus Art. 5 GG u. Art. 20 GG verletzt, weshalb er Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben hat. Damit will er erreichen, dass das Bundesverteidigungsministerium zur Herausgabe der von ihm erbetenen Informationen verpflichtet wird.

Rechtsstaatlichkeit achten

Der Friedensaktivist ist „erstaunt darüber, dass das Bundesverteidigungsministerium derart rigoros sämtliche Auskünfte zur Causa Ramstein verweigert, denn extralegale Tötungen, die über die in Ramstein stationierte Relaisstation mitgesteuert werden, sind nichts anderes als Hinrichtungen von Menschen ohne jeglicher Rechtsgrundlage. So etwas rüttelt an den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates und den humanitären Grundprinzipien unserer Zivilisation, weshalb die Zivilgesellschaft einen Anspruch auf Zugang zu solchen Hintergrundinformationen hat“, so Theisen.

Recht auf Informationen

Roland Blach, Geschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg erklärt hierzu: „Die Bundesregierung darf diese völkerrechtswidrigen Praktiken der USA nicht weiter stillschweigend hinnehmen und muss Informationen für eine ernstzunehmende öffentliche Diskussion bereitstellen. Erst jüngst haben KI ExpertInnen nicht nur aus Deutschland der Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr eine klare Absage erteilt. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit Tausenden Toten und der großen Gefahr einer Verschärfung durch vollautonome Waffensysteme“.

Pressemitteilung der DFG-VK Baden-Württemberg


Kontakt


Hermann Theisen
DFG-VK Mitglied

Tel.: 0151/54727508


Roland Blach
Geschäftsführer
DFG-VK Landesverband
Baden-Württemberg

Tel.: 0177/2507286

Kategorie: Drohnenkriege, Militärstützpunkte Stichworte: Air Base Ramstein, Bundesverteidigungsministerium, Drohnenkrieg, Hermann Theisen, USA

24.02.2016

Uneinigkeit bei Koblenzer Staatsanwälten zulasten eines Atomwaffenkritikers

(Komitee für Grundrechte und Demokratie) Die strafrechtliche  Bewertung eines atomwaffenkritischen Flugblattes führt zu Chaos innerhalb der Staatsanwaltschaft Koblenz: Ein Oberstaatsanwalt verneint einen Anfangsverdacht bezüglich eines atomaffenkritischen Flugblattes, zwei Staatsanwälte aber erheben Anklage.

[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Uneinigkeit bei Koblenzer Staatsanwälten zulasten eines Atomwaffenkritikers

Kategorie: Anti-Militarisierung, Atomwaffen abschaffen, Kriminalisierung von Kriegsgegner*innen Stichworte: Hermann Theisen

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