Berlin/Bonn. – Angesichts der drohenden direkten Konfrontation der beiden Großmächte USA und Russland auf syrischem Boden schließt sich die von der DFG-VK mitgetragene Kampagne „MACHT FRIEDEN. Zivile Lösungen für Syrien“ dem dringenden Ruf nach Deeskalation von UN-Generalsekretär António Guterres an. „Schon die Androhung von Gewalt verstößt laut Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen gegen das Völkerrecht. Erst recht ihre Anwendung“, erklärt Berthold Keunecke, Co-Sprecher der Kampagne. „Deutschland darf sich den Planungen eines Militärschlags von Seiten der USA, Großbritanniens und Frankreichs nicht anschließen und diese auch politisch nicht unterstützen. Bündnissolidarität muss auch ihre Grenzen kennen.“
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Bunte Menschenkette für Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbot
Rund 700 Menschen verbinden die Botschaften der USA und Nordkoreas
[Hinweis: Bilder von der Aktion zur kostenlosen Verwendung finden Sie hier: https://www.flickr.com/photos/ican_de/ ]
Mit einer ein Kilometer langen Menschenkette zwischen den Botschaften der USA und Nordkoreas haben rund 700 Menschen heute in Berlin ein Zeichen gegen atomare Aufrüstung und die Gefahr eines Atomkrieges gesetzt. Dabei haben als Donald Trump und Kim Jong-un verkleidete Friedensaktivisten zwei nachgebaute Atombomben in Originalgröße die Strecke entlang geschoben. Mit der Aktion verbindet ein breites Bündnis von Friedens-, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen die Forderung an die künftige Bundesregierung, dem UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen beizutreten und die US-Atombomben aus Deutschland abzuziehen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Bunte Menschenkette für Beitritt Deutschlands zum UN-AtomwaffenverbotMenschenkette gegen Atomwaffen!
Samstag, 18. November 2017 in Berlin, Treffpunkt Brandenburger Tor, 11 Uhr
Mit großer Sorge blickt die Welt Richtung Washington und Pjöngjang. Donald Trump und Kim Jong-un überbieten sich mit völkerrechtswidrigen Drohungen, den Gegner auszulöschen. Der US-Präsident droht mit der „Vernichtung Nordkoreas“. Der nordkoreanische Außenminister warnte, der US-Präsident habe „die Zündschnur für Krieg entflammt“. Nordkorea erwägt den Test einer Wasserstoffbombe.
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Nukleare Eskalation in Nordkorea durch Dialog beenden. Atomwaffen ächten!
Die DFG-VK unterstützt den Aufruf der Kooperation für den Frieden, des Bundesausschusses Friedensratschlag und der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“ zur Gefahr eines Krieges auf der koreanischen Halbinsel (4. Oktober 2017)
Mit großer Sorge blickt die Welt Richtung Washington und Pjöngjang. Trump und Kim Jong-un überbieten sich mit völkerrechtswidrigen Drohungen, den Gegner auszulöschen. Nordkorea erwägt den Test einer Wasserstoffbombe im Pazifik. Die Welt rückt einem möglichen Atomkrieg immer näher. Wir als Zivilgesellschaft wollen und können diese Eskalation nicht hinnehmen. Auch ein ausschließlich konventionell geführter Krieg könnte auf der koreanischen Halbinsel hunderttausende Todesopfer und Verletzte fordern. Ein begrenzter Atomkrieg würde Millionen Menschenleben auslöschen, mit Konsequenzen vermutlich für die gesamte Welt.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Appell an die VernunftAtomwaffen-Alarm in der Kölner Innenstadt
Friedensaktivistinnen und -aktivisten haben heute mit einer spektakulären Aktion in der Kölner Innenstadt durchgeführt. Anlass war der bevorstehende Jahrestag der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. bzw. 9. August. Damit wollten die Aktivistinnen und Aktivisten auf die noch immer hohe Gefahr durch Atomwaffen aufmerksam machen. Auch in Deutschland lagern noch 20 Atombomben. Organisiert wurde die Aktion von der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und dem Netzwerk Friedenskooperative im Rahmen der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“. [Kostenloses Bildmaterial von der Aktion finden Sie hier]
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Atomwaffen-Alarm in der Kölner InnenstadtVerwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Atomwaffenkritischer Aufruf zum Geheimnisverrat durfte nicht verboten werden
Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).
Dieser Auffassung widerspricht nun das Verwaltungsgericht Koblenz überraschend deutlich und erklärt in seiner gestern veröffentlichen Entscheidung: „Das Verbot, das Flugblatt auf der angemeldeten Versammlung zu verteilen, stellt einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich verbürgte Meinungs- und Versammlungsfreiheit des Klägers aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 GG dar. Mit der Verteilung dieser Flugschrift wollte der Kläger augenscheinlich in Form eines plakativen Aufrufs an alle Bundeswehrsoldaten des Jagdbombergeschwaders 33 (Büchel) zum Geheimnisverrat darauf hinweisen, dass die Lagerung von Atomwaffen nach seiner Auffassung völkerrechtswidrig und verfassungswidrig ist. Das Verbot, diese Auffassung in der von ihm gewünschten Form öffentlich kund zu tun, beschränkt sein Recht, mit anderen Personen zur gemeinsamen öffentlichen Meinungsbildung in der von ihnen gewählten Art und Weise zusammenzukommen.“ (1 K 893/14.KO)