Clemens Ronnefeldt zum Kosovo-/Jugoslawienkrieg 1999
Vor 15 Jahren, am 24. März 1999, hielt der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder die nachfolgende TV-Ansprache: „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, heute abend hat die NATO mit Luftschlägen gegen militärische Ziele in Jugoslawien begonnen. Damit will das Bündnis weitere schwere und systematische Verletzungen der Menschenrechte unterbinden und eine humanitäre Katastrophe im Kosovo verhindern. Der jugoslawische Präsident Milosevic führt dort einen erbarmungslosen Krieg. Die jugoslawischen Sicherheitskräfte haben ihren Terror gegen die albanische Bevölkerungsmehrheit im Kosovo allen Warnungen zum Trotz verschärft. Die internationale Staatengemeinschaft kann der dadurch verursachten menschlichen Tragödie in diesem Teil Europas nicht tatenlos zusehen. Wir führen keinen Krieg, aber wir sind aufgerufen, eine friedliche Lösung im Kosovo auch mit militärischen Mitteln durchzusetzen (…)“ (1).
NATO
Balkan – Serbien / Kosovo
31.07.2010 – IMI-Analyse 2010/028
IGH-Gutachten zum Kosovo: Weg in einen neuen Imperialismus
Im Februar 2008 verabschiedete das „Parlament“ des Kosovo eine Erklärung, mit der sich die Provinz von Serbien, dem Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Jugoslawien, lossagte und für unabhängig erklärte. Allerdings ist Artikel 2, Absatz 4 der UN-Charta eindeutig – das dort verankerte Einmischungsverbot schützt die territoriale Integrität eines Landes vor einer gewaltsamen Zerschlagung. Selbst die nach Beendigung des NATO-Angriffskrieges verabschiedete – und bis heute gültige – Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 nimmt Bezug auf dieses Prinzip. Sie enthält eine „Bekräftigung des Bekenntnisses zur Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien …“
Nachdem zahlreiche Protagonisten des NATO-Angriffskriegs gegen Jugoslawien den Kosovo nach seiner Unabhängigkeitserklärung umgehend als Staat anerkannten, eine Mehrheit der UN-Vollversammlung dies aber bis heute kategorisch ablehnt, legte die UN-Generalversammlung dem Internationalen Gerichtshof (IGH) auf Betreiben Serbiens folgende Frage zur Entscheidung vor: „Ist die einseitige Unabhängigkeitserklärung durch die Provisorischen Institutionen der Selbstverwaltung des Kosovo im Einklang mit dem Völkerrecht?“ (Resolution 63/3) Am 22. Juli 2010 fällte der Internationale Gerichtshof seine Entscheidung, die wohl weit reichende Folgen für Völkerrecht und Weltfrieden haben dürfte.
weiterlesen in IMI-Analyse 2010/028
)
Ukraine-Konflikt: Brüsseler Offensive gegen Moskau
IMI-Analyse 2014/017
von: Martin Hantke
Veröffentlicht am: 8. Mai 2014
Beim nachfolgenden Text handelt es sich um eine leicht erweiterte Version eines Artikels, der im Friedensjournal 3-2014 erschien.
Kurz nach dem 1. Mai 2014 begann die militärische Offensive in der Ostukraine. Ermutigt von den USA, der EU und der Bundesregierung begannen ukrainische Truppen unterstützt von Militärhubschraubern, Panzern und Artillerie ihre Angriffe auf von föderalistischen Rebellen gehaltene Städte. Zusätzlich sollen Milizen der faschistischen Organisation Rechter Sektor, die neben der rechtsextremistischen Partei Swoboda über Einzelpersonen auch an der ukrainischen Putschregierung beteiligt ist, an den Attacken beteiligt sein. Am 2. Mai wurden über 40 Menschen ? Linke, Kommunisten und Gewerkschafter ? in Odessa durch eine Brandschatzung des Gewerkschaftshauses durch Angehörige des ?Rechten Sektors? ermordet.
Militarisierung überwinden, Kriege verhindern
– 100 Jahre nach Beginn des Ersten Weltkrieges kamen Friedensaktivisten in Verdun zusammen
– Am Wochenende trafen sich Aktivisten und Politiker aus mehreren europäischen Ländern zum zweiten deutsch-französischen Friedensseminar in Verdun.
(Von Reiner Braun, Verdun) Nicht nur über die »Grausamkeiten des großen Krieges«, an die die Präsidentin des Pariser Mouvement de la Paix zum Auftakt der zweitägigen Veranstaltung erinnerte, wollten die Teilnehmer des Friedensseminars aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Belgien, Holland und Luxemburg debattieren. Neue Kriege in Europa bzw. von europäischem Boden ausgehend, müssten verhindert werden, ergänzte etwa der Abgeordnete der französischen Kommunisten (PCF), Francis Wurtz: »Die Militarisierung von NATO und EU erhöht heute erneut die internationale Kriegsgefahr.«
Den Wahnsinn beenden! Atomwaffen aus Büchel abziehen! Beendigung der völkerrechtswidrigen „nuklearen Teilhabe“!
Zum Absturz einer Tornados-Maschine der Bundeswehr in der Nähe von Büchel erklärte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:
Die Tornado-Piloten des Jagdbombergeschwaders 33 auf dem Fliegerhorst Büchel lernen, wie man Atombomben abwirft. Die in Büchel lagernden US-Atomwaffen ermöglichen es der Bundesrepublik, sich an der „nuklearen Teilhabe“ der NATO zu beteiligen. Das heißt, im Kriegsfall können Tornado-Piloten aus Büchel Nuklearwaffen einsetzen, wenn der US-Präsident diese freigegeben hat. „Das will gelernt und geübt sein“, schrieb Otfried Nassauer in tagesschau.de (10. Juli 2008). „Deshalb lernen Bundeswehrtechniker, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen an den Tornadoflugzeugen montiert und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Regelmäßig überprüfen die US-Streitkräfte mit Nuklearen Sicherheitsinspektionen, ob in Büchel alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.“
Warum, so wäre als erstes zu fragen, überprüft niemand, ob die Piloten der Bundeswehr dazu überhaupt berechtigt sind? Die Rechtslage ist sogar eindeutig: Es ist deutschen Soldaten verboten Massenvernichtungswaffen einzusetzen. So heißt es in einer Neufassung der „Druckschrift Einsatz Nr. 03 – Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ – einer Taschenkarte für Soldaten der Bundeswehr aus dem Juni 2008 – auf Seite fünf klipp und klar:
Hilfstruppe der EU – Sicherung der Ölanlagen und Flüchtlingsabwehr: Europäische Union bildet in Libyen paramilitärische Polizeikräfte aus. Auch Deutschland macht mit
(Von Matthias Monroy) Mehrere EU-Mitgliedsstaaten helfen der libyschen Regierung beim Aufbau einer militärischen Polizeitruppe, um sie dann zur Sicherung von Ölanlagen einzusetzen. Dies geht aus einem geheimgehaltenen Dokument des Europäischen Auswärtigen Dienstes hervor, das der französischen Internetseite Mediapart zugespielt wurde. Bislang hieß es, daß die neu geschaffenen »Border Guards« vor allem im Süden für den Grenzschutz zuständig sein sollen. Es handelt sich dabei um eine Gendarmerie, die nach dem Vorbild der italienischen Carabinieri dem Verteidigungsministerium untersteht. Berichten in libyschen Zeitungen zufolge trainieren die »Border Guards« zum Beispiel das Abseilen von Gebäuden. Den Angaben zufolge handelt es sich um eine Spezialtruppe, die auch bei Geiselnahmen angefordert werden soll. Im EU-Papier ist vom Schutz »sensibler Infrastruktur« die Rede. »Gewöhnlich werden hiermit Anlagen zur Energieversorgung, aber auch Regierungsgebäude und Banken bezeichnet.«
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