Strafbefehl nach Aufforderung zum Whistleblowing beim Waffenhersteller Heckler und Koch – Wo bleiben die Strafen für das „Netzwerk des Todes“?
Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil einen Strafbefehl über 3.600 Euro gegen einen Friedensaktivisten erlassen, der die Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler und Koch zum Whistleblowing aufgerufen hat (5 Cs 20 Js 10668/15). Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK) hatte im Mai 2015 zweimal Flugblätter an die Werksangehörigen der Firma in Oberndorf am Neckar verteilt und sie darin zum Whistleblowing aufgefordert. Noch am gleichen Tag erstattete daraufhin Andreas Heeschen (Hauptanteilseigner von Heckler und Koch) über eine Freiburger Anwaltskanzlei eine Strafanzeige gegen Theisen.
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