In der Auseinandersetzung um die immer enger werdende „Zivil-Militärische-Zusammenarbeit“ der Bundeswehr mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) hat die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) jetzt mit einer neuen Aktionswebsite – www.bleibt-zivil.de – nachgelegt. Eine erste Website der Friedensaktivisten hatte das DRK verboten.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rotes Kreuz streitet mit FriedensaktivistenPressemitteilung
Grenze überschritten: Bundeswehr ließ Kinder an Handfeuerwaffen
Fotoaufnahmen beweisen: Beim neuerlichen „Tag der Bundeswehr“ durften schon Kleinkinder mit Maschinenpistolen und Gewehre hantieren – das verstößt sogar gegen Richtlinien des Verteidigungsministeriums. Friedensaktivisten und Kinderrechtler sprechen von einem Skandal.
Für die Streitkräfte war es das Werbeevent des Jahres: Am 11. Juni 2016 fand an 16 Standorten der großangelegte „Tag der Bundeswehr“ statt. In Kasernen und Innenstädten präsentierte sich die Armee und warb um Zustimmung und neuen Nachwuchs. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Bundeswehr dabei Grenzen überschritten. Auf Fotos vom „Tag der Bundeswehr“ im baden-württembergischen Stetten sind Vorschulkinder mit Handfeuerwaffen zu sehen: Ein Kind bestaunt ein Scharfschützengewehr vom Typ „G28“, ein anderes hat eins der umstrittenen „G36“-Gewehre in der Hand. Weitere Bilder zeigen ein Kind mit einer „P8“-Pistole und die Einweisung eines Kinds an einer Maschinenpistole vom Typ „MP7“ – alles Waffen des Herstellers „Heckler & Koch“.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Grenze überschritten: Bundeswehr ließ Kinder an HandfeuerwaffenBundesweite Protestaktionen gegen den „Tag der Bundeswehr“
Friedensgruppen fordern ein Ende der Rekrutierung von Minderjährigen
Anlässlich des „Tags der Bundeswehr“ fanden heute an mehreren Standorten in Deutschland Aktionen der Friedensbewegung statt. Mit Veranstaltungen von Demonstrationen über Informationsveranstaltungen bis hin zu Friedensfesten und Konzerten protestierten Friedensaktivisten gegen das Militärspektakel. Kritik an der Rekrutierung und der Verharmlosung der Folgen von Militäreinsätzen standen dabei im Vordergrund: „Mit den Veranstaltungen gegen den Tag der Bundeswehr in rund 10 Städten in ganz Deutschland konnten wir ein starkes Zeichen gegen die zunehmende Militarisierung setzen“, sagt Kristian Golla vom Netzwerk Friedenskooperative.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Bundesweite Protestaktionen gegen den „Tag der Bundeswehr“Strafbefehl gegen Rüstungsgegner
Strafbefehl nach Aufforderung zum Whistleblowing beim Waffenhersteller Heckler und Koch – Wo bleiben die Strafen für das „Netzwerk des Todes“?
Das Amtsgericht Oberndorf am Neckar hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil einen Strafbefehl über 3.600 Euro gegen einen Friedensaktivisten erlassen, der die Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler und Koch zum Whistleblowing aufgerufen hat (5 Cs 20 Js 10668/15). Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, DFG-VK) hatte im Mai 2015 zweimal Flugblätter an die Werksangehörigen der Firma in Oberndorf am Neckar verteilt und sie darin zum Whistleblowing aufgefordert. Noch am gleichen Tag erstattete daraufhin Andreas Heeschen (Hauptanteilseigner von Heckler und Koch) über eine Freiburger Anwaltskanzlei eine Strafanzeige gegen Theisen.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Strafbefehl gegen RüstungsgegnerRotes Kreuz geht mit Anwälten gegen Friedensgesellschaft vor
Als am Mittwoch, den 1. Juni 2016 um 14.58 Uhr ein seitenlanges Fax in der Bundesgeschäftsstelle der „Deutschen Friedensgesellschaft“ in Stuttgart einging, staunten die Anwesenden nicht schlecht: Eine vom „Deutschen Roten Kreuz“ beauftragte Rechtsanwaltskanzlei forderte, die Aktionswebsite www.deutsches-rotes-kreuz.net aus dem Internet zu nehmen, und drohte mit einer Vertragsstrafe von mindestens 5.100 Euro, so dies nicht bis zum 1. Juni, dem Tag an dem das Fax einging, geschehe. Eine Unterlassungserklärung sei dazu abzugeben. Den Gegenstandswert der Auseinandersetzung bemessen die vom DRK beauftragten Anwälte auf eine Höhe von 75.000 Euro. In jedem Fall soll die Friedensorganisation die Anwaltskosten von über 1.750 Euro tragen – ein hoher Betrag für die Aktivisten.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Rotes Kreuz geht mit Anwälten gegen Friedensgesellschaft vorGegen die Aushöhlung der Meinungs- und Pressefreiheit – Solidarität mit Jürgen Grässlin!
Sie haben das Buch „Netzwerk des Todes. Die kriminellen Verflechtungen von Waffenindustrie und Behörden“ verfasst und darin auszugsweise in Zitaten und partiellen Auszügen aus Dokumenten auf mögliche Straftaten von Vertretern des Waffenproduzenten und -exporteurs Heckler & Koch (H&K) in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und dem Bundesausfuhramt (Bafa) hingewiesen.
Gegen die drei AutorInnen ermittelt gegenwärtig die Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gemäß Paragraf 353d Strafgesetzbuch – gemeint ist die verbotene Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke. Der Straftatbestand sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Geprüft wird, ob noch andere Straftatbestände in Betracht kommen.